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Öffentliche Ausschreibung Funktion der Leitung der Gruppe IV/B (Hochschulrecht, strukturelle Universitäts- und Hochschul-Governance, Studierendenservices)

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist die Funktion der Leitung der Gruppe IV/B (Hochschulrecht, strukturelle Universitäts- und Hochschul-Governance, Studierendenservices) ehestmöglich zu besetzen.

In den Aufgabenbereich der Gruppe fallen insbesondere:
Rechtsangelegenheiten im Bereich der Sektion IV
Hochschulstatistik sowie evidenzbasierte Hochschulentwicklung
EU-Koordination im Hochschulbereich
Förderung und Beratung für Studierende
Anerkennungsfragen und Internationales Hochschulrecht


Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
1. abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften
2. die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien im Sinne des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
3. sehr gute Englischkenntnisse

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Kenntnisse des Hochschulrechts sowie der Gesetzgebungs- und Verwaltungsstrukturen und –abläufe in der österreichischen Hochschulpolitik  25%*
2. Kennnisse der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen sowie Erfahrung mit der Planung und Umsetzung von strategischen Maßnahmen in diesem Bereich 25%*
3. Kenntnisse und Erfahrungen an der Schnittstelle öffentliche Verwaltung/Politik sowie der europäischen und internationalen Zusammenhänge und Entwicklungen  25%*
4. Eignung zur strategischen Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Koordinations- und Managementerfahrung  25%*

*  Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Absatz 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Der Vorlage eines schriftlichen Konzepts über die Vorstellungen der Weiterentwicklung der Gruppe wird entgegengesehen. Dieses fließt in die Gesamtbewertung ein.
Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 5, zuzuordnen und ist durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen. Das monatliche Gehalt (A1/7) bzw. das Monatsentgelt (v1/5) beträgt derzeit mindestens 9.036 Euro bzw. 8.548,20 Euro brutto.

Bewerbungsgesuche um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, bei der Abteilung Präs/7 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung-WF@bmbwf.gv.at einzubringen.

Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Absätze 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr.100/1993, idgF werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, das dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage dient.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 3. April 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 3. Mai 2019