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Öffentliche Ausschreibung Funktion der Leitung der Präsidialsektion (Präsidialagenden; Digitalisierung; Gleichstellung und Diversitätsmanagement)

Veröffentlichung gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, idgF

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist die Funktion der Leitung der Präsidialsektion (Präsidialagenden; Digitalisierung; Gleichstellung und Diversitätsmanagement) ehestmöglich zu besetzen.

In den Aufgabenbereich der Sektion fallen insbesondere: 
Personalmanagement für die Zentralleitung der Untergliederungen 30 und 31 und den nachgeordneten Bereich der UG 31
Koordination der Budgetangelegenheiten für die UG 30 und 31
Infrastrukturangelegenheiten der Zentralleitung
allgemeine Rechtsangelegenheiten sowie Fremdlegistik
Gleichstellungs- und Diversitätsmanagement für den Ressortbereich
IT-Angelegenheiten und Digitalisierung für den Ressortbereich


Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
1. abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften oder der Rechtswissenschaften
2. die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien im Sinne des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
3. sehr gute Englischkenntnisse


Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Erfahrung mit der Vorbereitung und Führung von Verhandlungen, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit; Repräsentationsfähigkeit und Überzeugungskraft sowie ein hohes Maß an Fähigkeit zu vernetztem Denken und Bereitschaft zu hoher zeitlicher Flexibilität 25%*
2. Kenntnisse und Erfahrungen aus einer mehrjährigen Tätigkeit in einer Leitungsfunktion in einem Aufgabenbereich der Sektion 25%*
3. Eignung zur strategischen Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Koordinations- und Managementerfahrung 20%*
4. Kenntnis der Behördenorganisation und der politischen Institutionen der österreichischen Schul-, Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungsstrukturen, der einschlägigen österreichischen Rechtsvorschriften und der maßgeblichen Akteure 15%*
5. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Steuerung von diversitätsorientierten Gleichstellungsprozessen 15%*


 *  Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.


Der Vorlage eines schriftlichen Konzepts über die Vorstellungen der Weiterentwicklung der Sektion wird entgegengesehen.
Gemäß § 5 Absatz 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 9 bzw. der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 7, zuzuordnen und ist durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen. Das monatliche Gehalt (A1/9) bzw. das Monatsentgelt (v1/7) beträgt derzeit mindestens 9.960 Euro bzw. 9.348,80 Euro brutto.

Schriftliche Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb der Bewerbungsfrist unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen und unter Angabe des Referenzcodes an die Abteilung Präs/7 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, oder per E-Mail an personalabteilung-WF@bmbwf.gv.at zu richten.

Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Absätze 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt). Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, idgF werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, das dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage dient.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Ende der Bewerbungsfrist: 27. Dezember 2018