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Faßmann: Novelle zum Studentenheimgesetz bringt mehr Rechtssicherheit und Vergabetransparenz für Studierende

Novelle zum StudHG geht morgen in Begutachtung

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann stellte heute gemeinsam mit der Vorsitzenden der ÖH-Bundesvertretung Hannah Lutz und dem Generalsekretär der Akademikerhilfe Bernhard Tschrepitsch eine Novelle des Studentenheimgesetzes (StudHG) vor, die Vorteile sowohl für die Studierenden als auch für die Heimträger mit sich bringt. Das geltende Studentenheimgesetz stammt aus dem Jahr 1986 und wurde zuletzt im Jahr 1999 novelliert. Studentenheimträger und ÖH forderten schon seit mehreren Jahren eine Novellierung des StudHG. Die Novelle geht morgen in Begutachtung.

Das novellierte Studentenheimgesetz bringt mehr Rechtssicherheit für Studierende, da es einen Mindestschutz für Studierende in allen Studentenheimen – gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen – vorsieht. Auch die Kündigung wird neu geregelt. Weitere Vorteile für Studierende sind u.a., dass die Vertragsdauer nun flexibel gestaltbar ist, die Vergabe von Heimplätzen transparenter erfolgt und überhöhte Kautionen gesetzlich verhindert werden.

„Studentenheime ermöglichen vielen Studierenden das Wohnen in der Stadt und sind vor allem beim Unistart eine praktische und kostengünstige Wohnmöglichkeit. Mit der Novelle reparieren wir einige Schwächen des aktuellen Studentenheimgesetzes und schaffen sowohl für die Studierenden als auch für die Vermieter mehr Rechtssicherheit und mehr Klarheit. Ich danke der ÖH und den Vertretern der Studentenheime für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser Novelle“, so Faßmann zur Reform des Gesetzes.

Die Vorsitzende der ÖH-Bundesvertretung Hannah Lutz unterstreicht: „Da Studierende mehr als 1/3 ihres Monatsbudgets für Wohnen ausgeben müssen, begrüßen wir den Fokus auf das Thema leistbarer Wohnraum für Studierende. Der Einsatz dafür darf aber hier nicht aufhören: Neben der Wiedereinführung der Heimförderung braucht es dringend strengere Auflagen für nicht gemeinnützige Heimträger_innnen, um dem rasanten Anstieg der Benützungsentgelder Einhalt gebieten zu können.“

„Mit der Novelle zum Studentenheimgesetz wird gesetzlich abgebildet, was Studierende und Heimträger schön länger gefordert haben. Ein sehr gutes Ergebnis“, betont auch Bernhard Tschrepitsch, der Generalsekretär der Akademikerhilfe.

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at
  
 Markus Trebuch
 Pressesprecher der ÖH Bundesvertretung
 0664/5202591