Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Pädagogische Ansätze gegen Gewalt und Mobbing an Schulen

Ausgangslage

Uneinheitliche, teils praxisferne Regelungen beim Umgang mit gravierend verhaltensauffälligen und gewalttätigen Schüler/innen.
Nur vereinzelte, nicht standardisierte Modelle der Betreuung, die vorwiegend im Bereich der Sonderpädagogik Anwendung finden.
Unvollständige Datenlage hinsichtlich des Bedarfs und der Verfügbarkeit von entsprechend geschultem Personal.

Maßnahmen

Bereich Prävention
Teambuilding-Maßnahmen im Klassenverband: Etablierung von gezielten Teambuilding-Prozessen an Schnittstellen und bei sich neu konstituierenden Klassengemeinschaften.
Ausbau des Aus- und Weiterbildungsangebots, insbesondere für Quereinsteiger/innen: z.B. Konfliktmanagement, Deeskalationstraining, Soziales Lernen
Stärkung des Selbstbildes „Gewaltfreie Schule“ nach dem Vorbild der ökologischen Schulen durch Verhaltensvereinbarungen.

Bereich Konflikt-Resilienz
Stärkung des Schulmanagements: Gezielte Schulungen und Leitfaden für Direktor/innen, Lehrkräfte und Schulaufsicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den praktischen Umsetzungsmöglichkeiten von schuldisziplinarischen Maßnahmen.
Plattform für betroffene Lehrer/innen und Schüler/innen: Einrichtung einer Plattform abseits formaler Weisungsketten, um ein schnelleres Eingreifen von Seiten der jeweiligen Schulaufsicht sicherzustellen. Ziel ist es, für Betroffene eine direkte Ansprechstelle zu schaffen.
Qualifizierung von Lehrer/innen zu Streitschlichter/innen: Bereitstellung entsprechender Ausbildungsangebote an den Pädagogischen Hochschulen, damit Pädagog/innen frühzeitig bei Konflikten deeskalierend eingreifen können.
„Cool Down“-Phase: Kurzfristiges Unterbringen von Schüler/innen außerhalb des Klassenverbands zur Deeskalation.

Bereich Eskalation
Ausarbeitung und Pilotierung der „Time Out“-Gruppen: Schüler/innen, die durch massive disziplinarische Verfehlungen den Unterricht in der Klasse bzw. an der Schule behindern, sollen verbindlich und unverzüglich einer „Time-Out“-Gruppe zugewiesen werden können. Die entsprechenden Regelungen für die allenfalls zügige Anwendung des Verfahrens werden präzisiert. Für die „Time Out“-Gruppen wird auf Basis bestehender internationaler Modelle ein Konzept erarbeitet und in einer ersten Pilotphase erprobt.

Eine „Time Out“-Gruppe an einem Schulstandort bewegt sich im Ausmaß von 5 bis maximal 8 Schüler/innen. Im Fall einer geringeren Anzahl sollen auch regionale oder individuelle Lösungen angewandt werden können. Eigens geschultes Personal zur Leitung der Gruppen wird zum Einsatz kommen.

Ziel der „Time Out“-Gruppen ist es, eine möglichst rasche Rückkehr der betreffenden Schüler/innen in die Regelklasse zu ermöglichen. Sie stellen deshalb ein dynamisches Modell dar, das strikt an den jeweiligen Problemlagen ausgerichtet ist. Die Zuweisung in eine „Time Out“-Gruppe kann bedeuten, dass eine Schülerin oder ein Schüler lediglich ein-, zweimal in der Woche an entsprechenden Maßnahmen der „Time Out“-Gruppen teilnimmt, ansonsten jedoch in der Regelklasse verbleibt. Es wird jedoch auch Fälle geben, in denen es notwendig erscheint, dass zunächst die gesamte Unterrichtszeit in der „Time Out“-Gruppe verbracht wird und erst nach einigen Wochen eine schrittweise - und gut begleitete - Rückkehr in die Klasse erfolgt.

„Time Out“-Gruppen sollen bei Vorliegen entsprechender Fälle in der Primarstufe und Sekundarstufe 1 verbindlich eingerichtet werden.
Suspendierung/Ausschluss von Schüler/innen in der Sekundarstufe 2: Ziel ist es, im Fall klarer Übertretungen ein rasches Handeln zu gewährleisten. Daher wird die Verankerung von zügigen und praktikablen Verfahren vorbereitet. Eine demonstrative Präzisierung von Fällen, wie etwa strafrechtlich relevante Handlungen, Ausübung psychischer Gewalt oder (Cyber-)Mobbing die zu Konsequenzen führen, soll dabei unterstützen.

Aufbau eines Personalpools

Zur Umsetzung der besagten Maßnahmen (Streitschlichtung, „Cool Down“-Phase, „Time Out“-Gruppen) wird ein eigener Personalpool aufgebaut. Grundlage dafür sind die bereits jetzt bestehenden Beratungslehrer/innen. Derzeit sind ca. 450 Personen in diesem Bereich tätig. Zusätzlich sollen die bestehenden 150 vom Bund finanzierten Schulpsycholog/innen und 150 vom Bund finanzierten Sozialarbeiter/innen in Zusammenarbeit mit den Ländern nachhaltig abgesichert und ausgebaut werden. Auf Basis der Pilotierung sollen konkrete Mengengerüste erstellt werden.

Umsetzungsplan

Bis Sommer 2019: Ausarbeitung des pädagogischen Konzepts der „Time Out“-Gruppen (auf Basis internationaler Modelle sowie der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Verhaltensauffälligkeiten, die Ende 2018 im BMBWF eingerichtet worden ist), Erarbeitung eines Ressourcenmodells, Identifikation von Pilotschulen, Klärung legistischer Anpassungserfordernisse
Herbst 2019: Prüfung allfälliger legistischer Anpassungen, organisatorische und pädagogische Verankerung des Modells
Dezember 2019/Jänner 2020: Start der Pilotmodelle für „Time Out“-Gruppen: Einbindung der PHs und der Praxisschulen sowie Schulen im Bereich Sekundarstufe 2, um eine entsprechende Pilotierung gut durchzuführen.

Download