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Rat für Forschung und Entwicklung (RFTE)

Der Gesetzgeber hat am 11. Juli 2000 einen unabhängigen Rat für Forschung und Technologieentwicklung eingerichtet und ihm mit 1. September 2004 eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen. Sein Wirkungsbereich umfasst das gesamte nationale Innovationssystem und seine Empfehlungen können gleichermaßen von Bundes- und Landesstellen eingeholt werden.

Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Rates und die Definition seiner Aufgaben sind im Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (FTFG) festgehalten. Unterstützt wird der Rat bei seiner Tätigkeit von einer Geschäftsstelle.

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung erarbeitet Strategiedokumente, Studien und Empfehlungen, die veröffentlicht werden. Eine weitere Aufgabe des Rates war die Erstellung eines jährlichen Berichts zur wissenschaftlichen und technologischen Leistungsfähigkeit Österreichs. Der Bericht wurde jährlich zusammen mit dem Forschungs- und Technologiebericht an den Nationalrat übermittelt.

Selbstverständnis des Rates für Forschung und Technologieentwicklung

Die Aufgabe des RFTE besteht laut Eigendefinition „in der systematischen, unabhängigen und fundierten Beratung der österreichischen Bundesregierung in allen Fragen der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik. Ziel seiner Arbeit ist es, einen maßgeblichen Beitrag zu einer zukunftsorientierten FTI-Politik zu leisten. Dabei versteht sich der Rat als zentraler Knoten des Netzwerkes der weit gespannten Technologie- und Forschungslandschaft, als Koordinator und Verstärker der vielfältigen Aktivitäten, als Verbindungsglied zwischen den Akteuren, als Filter und vor allem als Akzentsetzer.
Zentrale strategische Grundlage ist die vom Rat erarbeitete Strategie 2010 und ihre Fortsetzung die aktuelle Strategie 2020.“

Organisation des Wissenschaftsrates

Die Ratsversammlung hat 8 stimmberechtigte Mitglieder, davon werden vier vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie vier vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bestimmt. Die stimmberechtigten Mitglieder des Rates werden für eine Funktionsdauer von 5 Jahren bestellt, eine einmalige Wiederbestellung ist möglich. Weiters gehören der Ratsversammlung ohne Stimmrecht der/die Bundesminister/in für Verkehr, Innovation und Technologie, der/die Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der/die Bundesminister/in für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der/die Bundesminister/in für Finanzen oder von diesen Bundesminister/innen entsandte Vertreter/innen an.
Vorsitzender des Rates ist seit 2010 Dr. Hannes Androsch, Industrieller und u.a. Aufsichtsratsvorsitzender des Austrian Institute of Technology.

Das Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz - FTFG) ist abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

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