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Nichttechnische Projektzusammenfassungen (Veröffentlichung gemäß Tierversuchsgesetz 2012)

Gemäß § 31 Absatz 1 Tierversuchsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 114/2012, werden hier die nichttechnischen Projektzusammenfassungen von genehmigten Projekten, bei denen Tierversuche durchgeführt werden, veröffentlicht.

Diese Projektzusammenfassungen wurden von den Antragstellern verfasst und als Teil der Antragsunterlagen bei den Behörden vorgelegt. Durch sie sollen objektive Informationen über die Projekte öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die Projektzusammenfassungen enthalten:

  1. Informationen über die Projektziele, einschließlich des zu erwartenden Schadens und Nutzens sowie der Anzahl und Art der zu verwendenden Tiere,
  2. den Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung („3R“) sowie
  3. gegebenenfalls den Hinweis, ob ein Projekt einer rückblickenden Bewertung gemäß § 27 TVG 2012 unterliegt und innerhalb welcher Frist diese vorgenommen wird.

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