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Tirana-Konferenz 2024: Gutes Zeugnis für Österreichs Hochschulsystem und seine Umsetzung der „Fundamental Values

Bei der Bologna-Konferenz in Tirana Ende Mai 2024 haben die europäischen Hochschulministerinnen und Hochschulminister  eine umfassende Erklärung zu „fundamental values“, zu europäischen Grundwerten, abgegeben. Österreich zählt zu den führenden Ländern, was ihre Gewährleistung betrifft. Warum, das zeigt unter anderem der aktuelle EHR-Umsetzungsbericht 2024, der Bericht über die Umsetzung des Europäischen Hochschulraums in Österreich.

Der zunehmenden Polarisierungen und Radikalisierungen in der Gesellschaft und die damit verbundene Wissenschafts- und Demokratieskepsis, dazu Klimawandel, Energie- und Rohstoffknappheit, Ukrainekrieg, Gaza-Konflikt, das Wiederaufflammen von Antisemitismus, dies im Kontext eines spürbaren gesellschaftlichen Wandels durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz sowie der gestiegene Wettbewerb um die besten Köpfe: Nicht nur Europa, auch Europas Hochschulen stehen immer mehr unter Druck. Umso wichtiger erscheint es, den Europäischen Hochschulraum und seine Grundwerte massiv zu stärken und vehement zu verteidigen.

Die europäischen Hochschulministerinnen und Hochschulminister haben das getan, indem sie im Rahmen ihrer diesjährigen EHR-Konferenz in Tirana Ende Mai zu ihrer gemeinsamen Abschlusserklärung, dem Tirana Kommuniqué, einen Annex zu den sogenannten „fundmental values“ verabschiedet haben. Dieses Dokument stellt sozusagen die finale Fassung jener Erklärung dar, an der seit 2018, seit dem Paris Kommuniqué, gearbeitet worden ist.

Auf elf Seiten wird nun umfassend ausgeführt, wie akademische Freiheit in sechs Grundwerten – akademische Integrität, institutionelle Autonomie, Teilhabe der Studierenden und des Hochschulpersonals an der Hochschulgovernance sowie staatliche Verantwortung für Hochschulen – im Europäischen Hochschulraum verankert ist und was die dafür verantwortlichen Mitgliedsstaaten für deren Bewahrung tun sollten.

EHR-Umsetzungsbericht 2024: Hochschulautonomie ist umfassend verwirklicht

Anlässlich der Tirana Konferenz ist soeben der österreichische EHR-Umsetzungsbericht 2024 erschienen. Er stellt Österreichs Hochschulsystem gerade in Bezug auf die Umsetzung der fundamental values ein sehr gutes Zeugnis aus. Die akademische Freiheit mit all ihren Ausprägungen ist im Universitätsgesetz 2002 umfassend verankert, insbesondere in den leitenden Grundsätzen des § 2 UG, die erst durch die jüngste Gesetzesnovelle, durch das Hochschulrechtspaket 2024,  in Ziffer 3a um die akademische Integrität erweitert wurden. Die akademische Freiheit ist aber nicht nur einfachgesetzlich garantiert, sie ist auch in Artikel 81c Bundes-Verfassungsgesetz auf Verfassungsebene geschützt. Darüber hinaus gewährleistet das UG, dass die Universitätsleitungen die Binnenorganisation der Universität, die Personalbewirtschaftung sowie die Budgetverwendung eigenständig bestimmen können. Ganz abgesehen davon, gilt bereits seit 1867 durch Artikel 17 Staatsgrundgesetz in Österreich die Freiheit von Wissenschaft und Lehre.

Die European University Association reiht Österreich aus diesem Grund in seiner „University Autonomy Scorcard“ schon seit vielen Jahren  unter die Top-Länder. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt der „Academic Freedom Index“, der Österreich zu jenen Ländern in der EU zählt, in denen akademische Freiheit am besten umgesetzt wird und unter die besten 30% weltweit reiht. Gleichzeitig nimmt der Staat, also das BMBWF, seine Verantwortung wahr und gewährleistet die (überwiegend) öffentliche Finanzierung ebenso wie die Teilhabe aller Hochschulangehörigen an der Governance. Das geschieht etwa einerseits durch Abschluss von dreijährigen Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten, andererseits dadurch, dass Studierende, Lehrende, Forschende und auch das administrative Personal bei zentralen universitären Entscheidungen als Mitglieder im Universitätssenat, einem der drei zentralen Leitungsorgane der Universitäten, ein Mitspracherecht haben.

Aber nicht nur das BMBWF, sondern auch die Hochschulen selbst fördern die akademische Freiheit. So haben beispielsweise die Universitäten Graz, Salzburg und Innsbruck sie in ihren Entwicklungsplänen und Leitprinzipien explizit verankert. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag Europäischen Parlaments.

Balanced Mobility als Thema desTirana Kommuniqués

Noch nicht im aktuellen EHR-Umsetzungsbericht enthalten ist hingegen more balanced mobility, ein Thema, das Wissenschaftsminister Martin Polaschek auf europäischer Ebene angestoßen hat und das auch in Tirana im Rahmen der EHR-Konferenz diskutiert wurde. Die europäischen Hochschulministerinnen und Hochschulminister haben die europäische Bologna Follow-up Gruppe damit beauftragt, in den nächsten zwei Jahren Maßnahmen auszuarbeiten, um vor allem die Studierendenmobilität nicht nur umweltverträglicher und inklusiver, sondern auch die Mobilitätsströme zwischen den Ländern des EHR ausgewogener zu gestalten.

Es geht um das Phänomen, dass eine überproportional große Zahl an ausländischen Studierenden ihr ganzes Studium in einem Gastland absolviert und anschließend wieder abwandert. Gerade Österreich ist davon stark betroffen, vor allem in den Medizin-Studien, in der Psychologie, aber auch in der Psychotherapie.

Deshalb setzt sich Minister Polaschek hier seit Längerem vehement für eine gesamteuropäische Lösung ein. Ein erster Erfolg ist bereits gelungen: die europäische Kommission hat den österreichischen Vorschlag aufgegriffen und lässt zu dieser Problematik eine europaweite Studie durchführen.

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