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Studierenden-Sozialerhebung 2023 – die Studierenden sind gefragt 

Aktuell läuft die Online-Befragung zur Studierenden-Sozialerhebung 2023. Alle ordentlichen Bachelor- und Masterstudierenden sind dazu eingeladen, daran teilzunehmen. Ihre Antworten bilden die Datengrundlage, für alle wichtigen Entscheidungen im Hochschulbereich – und damit auch für die neue Studienförder-Offensive des BMBWF. Über 90 Mio. Euro zusätzlich erhalten Studienbeihilfenbezieher/innen dadurch allein heuer.

Wie alt sind Studierende im Durchschnitt? Wie sieht ihr Bildungshintergrund, wie ihre regionale Herkunft aus? Wie viel Zeit wenden sie für ihr Studium auf? Wie steht es um ihre finanzielle Situation und ihr gesundheitliches Wohlbefinden?

Das sind nur einige der Fragen, die die Studierenden-Sozialerhebung (SOLA), die größte Erhebung unter Studierenden in Österreich, beantwortet. Sie wird regelmäßig im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) vom Institut für Höhere Studien durchgeführt.

Bis Mitte Juni können sich Studierende an der SOLA 2023 noch beteiligen

Aktuell ist es wieder soweit. Bis Mitte Juni läuft die dafür notwendige Online-Befragung. Alle ordentlichen Studierenden eines Bachelor- oder Masterstudiums in Österreich erhielten dazu bereits eine E-Mail ihrer Hochschule mit der Einladung, sich daran auch tatsächlich zu beteiligen. Mehr Details sind auf www.sozialerhebung.at nachzulesen.

Die Daten sind nicht nur für das BMBWF wichtig, sondern auch für alle Hochschulen, für die Forschung und nicht zuletzt für die ÖH, die gesetzliche Studierendenvertretung. Deshalb ruft Wissenschaftsminister Polaschek alle betroffenen Studierenden auch zur Teilnahme an der SOLA 2023 auf. „Die Ergebnisse der Studierenden-Sozialerhebung bilden die Datengrundlage für sämtliche Entscheidungen und Weiterentwicklungen im Hochschulbereich. Sie kommen daher auch Ihnen, den Studierenden, zugute. Mit Ihrer Teilnahme hilft jede und jeder von Ihnen dabei mit, die Rahmenbedingungen für Studierende weiter zu verbessern“, sagt Wissenschaftsminister Martin Polaschek.

Studienförder-Offensive 2023: Über 90 Millionen Euro mehr für Studienbeihilfenbezieher/innen  

Gezielt jenen Studierenden unter die Arme zu greifen, die während des Studiums auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, das ist das Ziel der Studienförder-Offensive, die das  Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Studienförder-Offensive gestartet. „Sie macht die Studienförderung insgesamt übersichtlich, treffsicherer und damit insgesamt lebensnaher und entlastet so die rund 50.000 Studienbeihilfenbezieher/innen spürbar in ihrem Alltag. Sie erhalten dadurch allein heuer über 90 Millionen Euro mehr an Förderung“, betont Minister Martin Polaschek.

68 Millionen Euro davon umfasst allein die Reform der Studienbeihilfe, die bereits seit 1. September 2022 wirksam ist. Sie führt nicht nur zu einer Erhöhung der Studienbeihilfe um bis zu 12 Prozent, sondern beinhaltet generelle Vereinfachungen und nicht zuletzt durch die Anhebung der Altersgrenze um bis zu drei Jahre auch Erleichterungen für ältere, berufstätige Studierende. Genauere Details dazu sind auf der BMBWF-Webseite bzw. der Webseite der Studienbeihilfenbehörde unter www.stipendium.at zu finden.

Studienförder-Offensive bringt Neuerungen im Herbst 2023

Ab Herbst, genauer gesagt ab 1. September 2023, wird sich die jährliche Valorisierung zentraler Sozialleistungen zu Buche schlagen, zu denen auch die Studienbeihilfe zählt. Sie wird dadurch heuer um insgesamt 22,5 Millionen Euro bzw. 5,8 Prozent erhöht. Zusätzlich werden auch die Mittel für Leitungs- und Förderungsstipendien für das laufende Studienjahr um 2 Millionen Euro (bzw. 15 Prozent) erhöht. Sie kommen einerseits jenen Studierenden zugute, die überdurchschnittliche Studienleistung erbringen, andererseits solchen, die mit ihren wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten beschäftigt sind. Dazu kommt eine Neuerung, die die Studienförder-Offensive 2023 abrundet:

Die Einführung eines pauschalierten Mobilitätszuschusses:

Bislang mussten Studienbeihilfenbezieher/innen ihre Semestertickets und Fahrscheine einzeln vorlegen, um einen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Studienbeihilfe zu erhalten. Das war aufwendig und kompliziert, weshalb nur rund ein Drittel von ihnen von dieser Möglichkeit Gebrauch machten. Das soll sich mit der Einführung eines pauschalierten, gestaffelten Mobilitätszuschusses ändern, der nur noch nach drei Kerntarifen unterscheidet – je nachdem, wie viel die Verkehrsbetriebe in den einzelnen Regionen für ihr Semesterticket verlangen.