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Hochschulstart 2021/22: Im neuen Wintersemester werden die Türen offengehalten

Mit dem 5-Punkte-Fahrplan zu einem sicheren Studienbeginn 2021/22

An Fachhochschulen und einigen Privatuniversitäten hat das Wintersemester 2021/22 bereits begonnen, nicht mehr lange und das ist auch an den öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen der Fall. Grund genug für das BMBWF und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, einen 5-Punkte-Fahrplan für den sicheren Studienbeginn 2021/22 vorzulegen und diesen in einem Schreiben den Rektorinnen und Rektoren, den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführerinnen und anderen Leitungsorganen der 73 Universitäten und Hochschulen in Österreich (PDF, 449 KB) zu übermitteln. Immerhin sind sie es, die für das Corona-Management an ihrer jeweiligen Universität bzw. Hochschule verantwortlich sind. 

Sicher studieren im WS 2021/22 – Autonomie wirkt

„Sicher studieren im WS 2021/22 – Autonomie wirkt“ lautet daher auch eine wesentliche Empfehlung des Fünf-Punkte-Plans für den sicheren Studienbeginn in diesem Wintersemester. Immerhin haben es eben jene Universitäts- und Hochschulleitungen die vergangenen 1,5 Jahre erfolgreich unter Beweis gestellt, wie man Universitäten bzw. Hochschulen durch eine Pandemie navigiert. Wissenschaftsminister Faßmann zeigt sich in dem Schreiben an sie daher auch zuversichtlich, dass sie die Herausforderung der kommenden Monate „gut meistern werden“. Die Infektionszahlen sind bereits jetzt im Steigen begriffen. 

Sicher studieren im WS 2021/22 – geimpft gelingt‘s

Die Corona-Impfung ist dabei das wirksamste Mittel im Kampf gegen Corona. Umso wichtiger ist es jetzt, dass alle Player im Universitäts- und Hochschulbereich dabei mithelfen, damit sich möglichst viele Studierenden, Lehrenden, Forschenden und anderen Universitäts- und Hochschulangehörigen rechtzeitig vor dem vollen Start des Wintersemesters 2021/22 impfen lassen.
Zahlreiche Universitäten und Hochschulen haben deshalb alleine und/oder gemeinsam mit den Bundesländern Impfaktionen für Studierende und andere Universitäts- und Hochschulangehörige eingerichtet, beispielsweise eigene Impfstraßen, Impfboxen oder Impfbusse. Genauere Informationen dazu sind auf den Webseiten der jeweiligen Universitäten und Hochschulen angeführt. Dazu kommen Aufforderungen und Appelle, sich impfen zu lassen, wie zuletzt der Brief von Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, der Österreichischen Hochschüler/innenschaft (ÖH) und den Spitzenvertreter/innen der Universitäten und Hochschulen, der kürzlich an alle Studierenden versandt wurde.
 
Sicher studieren im WS 2021/22 in größtmöglicher Präsenz
 
Ob Studierende, Lehrende, Forschende oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – alle wollen nach 1,5 Jahren Pandemie an „ihre“ Universitäten und Hochschulen kommen können. Deshalb ist im Wintersemester 2021/22 im Universitäts- und Hochschulbetrieb größtmögliche Präsenz angesagt. „Die Türen offenhalten“, lautet daher die gemeinsame Zielsetzung und die dazu passende Empfehlung, detaillierte Vorbereitungen und weitsichtige Planungen seitens der Universitäts- und Hochschulleitungen zu treffen. Diese liegen selbstverständlich längst vor und müssen nun entsprechend umgesetzt werden. 

Sicher studieren im WS 2021/22 mit 1G, 2G oder 3G

Die Universitäts- und Hochschulleitungen haben es selbst in der Hand, ob und in welchen Bereichen an ihrer Universität bzw. Hochschule die 1G-, 2G-, oder die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) zur Anwendung kommen soll. Das hängt von vielen Faktoren ab – neben der aktuellen Infektionslage zum Beispiel von den vorhandenen Räumlichkeiten am jeweiligen Universitäts- und Hochschulstandort, bestimmten fachlichen oder didaktischen Notwendigkeiten in der Lehre oder auch von der jeweiligen Zielgruppe (z.B. Studienanfänger/innen).
Das 2. COVID-19-Hochschulgesetz räumt den Universitäts- und Hochschulleitungen jedenfalls den notwendigen, individuellen Gestaltungsspielraum für eine flexible Anwendung von 1, 2 oder 3G ein. Es normiert, dass die Universitäts- und Hochschulleitungen selbst bestimmen können, was konkret sie als „Nachweis für eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr“ ansehen.
Wichtig ist nur, dass Studierenden frühzeitig kommuniziert wird, welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen an ihrer Universität bzw. Hochschule (oder auch in bestimmten Teilbereichen) aktuell gelten. Und dass diese universitäts- bzw. hochschulspezifischen Bestimmungen sowohl inhaltlich gut begründet als auch nachvollziehbar dokumentiert werden.

Sicher studieren im WS 2021/22 durch gute Information und Kommunikation

Punkt 5 der Empfehlungen umfasst schließlich die gute Information und Kommunikation, insbesondere mit den Studierenden. Sie haben ein Recht darauf, rechtzeitig über die Rahmenbedingungen des Wintersemesters 2021/22 informiert zu werden, um zu wissen, was an ihrer Universität bzw. Hochschule auf sie zukommt. Diese Information sollte kurz, prägnant und verständlich sein – oder, wie es auf Englisch heißt: „Keep it short and simple“ 
Und natürlich steht das BMBWF allen 73 Universitäten und Hochschulen und ihren Verantwortungsträger/innen dabei jederzeit als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung.


Links
Gemeinsamer Impfaufruf an alle Studierenden vor Start des Wintersemesters 2021/22 
2. COVID-19-Hochschulgesetz, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes


Downloads
Hochschulstart im Wintersemester 2021/22 - 5-Punkte-Fahrplan für den sicheren Studienbeginn 2021/22 (PDF, 184 KB)
Schreiben von Wissenschaftsminister Heinz Faßmann an alle Universitäts- und Hochschulleitungen anlässlich des Starts des Wintersemesters 2021/22 (PDF, 449 KB)