Information über den Universitäts- und Hochschulbetrieb ab 8. Februar 2021
Universitäten und Hochschulen sind – ebenso wie die Schulen – tragende Säulen des österreichischen Bildungssystems. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Universitäten und Hochschulen zu einer gewissen Normalität zurückkehren und unter Einhaltung strenger Sicherheits- und Hygienevorgaben wieder verstärkt auch ihren Präsenzbetrieb aufnehmen.
Insbesondere für Studierende, ihre Lehrenden und die Forschenden soll es möglich sein, wieder häufiger an die Universitäten und Hochschulen zu kommen, um sich auszutauschen, um gemeinsam zu lernen und um gemeinsam neue Ideen und Lösungsansätze entwickeln zu können.
Universitäten und Hochschulen sind in erster Linie Orte des persönlichen Diskurses, die sich dadurch auszeichnen, dass an ihnen seit vielen Jahrhunderten bestehendes Wissen kollektiv vermittelt und neues Wissen kollektiv geschaffen wird. Deshalb sollen an ihnen wieder verstärkt Lern- und Arbeitsräume zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere ist anzuraten, die Bibliotheken – unter strengen Auflagen – behutsam wieder öffnen.
Trotz dieser Öffnung muss der Corona-Pandemie nach wie vor mit größter Vorsicht und unter strengsten Hygiene- und Sicherheitsbedingungen begegnet werden. Gemeinsames Ziel ist, insbesondere die weitere Verbreitung der beiden besonders infektiösen Varianten des Sars-CoV-2-Virus, der britischen Variante B.1.1.7 und der südafrikanischen Variante B.1.351 mit allen Mitteln zu verhindern. Dazu tragen auch die Universitäten bzw. Hochschulen etwas bei. Deshalb geht der Gesundheitsschutz aller Universitäts- und Hochschulangehörigen in jedem Fall vor. Das gemeinsame Motto „Gemeinsam gegen Corona“ gilt für alle Universitäten und Hochschulen somit nach wie vor.
Jedenfalls bis nach Ostern (5. April) bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an dem die aktuelle Infektionslage ein allgemein strengeres Vorgehen erfordert, bedeutet das konkret:
- Universitäten und Hochschulen können sanfte Öffnungsschritte vornehmen und - sofern das die Infektionslage zulässt - insbesondere Studierende wieder an ihre jeweiligen Standorte kommen lassen. Das ist allerdings nur unter strengen Auflagen möglich, die die Universitäten und Hochschulen selbst festsetzen. Sie haben dabei die jeweiligen individuellen räumlichen, personellen, zeitlichen, aber auch fachlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Diese können etwa für die medizinischen, die technischen, aber auch die künstlerischen Universitäten und Hochschulen aufgrund ihrer Spezifika völlig andere sein als für andere Universitäten und Hochschulen.
- Welche konkreten Corona-Schutzmaßnahmen erforderlich und adäquat sind, bestimmen – so wie bisher – die jeweiligen Universitäts- und Hochschulleitungen. Denn die Universitäten und Hochschulen bleiben auch diesmal vom direkten Anwendungsbereich der geltenden COVID-19-Maßnahmen-Verordnungen im Gesundheitsbereich ausgenommen. Sie haben seit Beginn der COVID-19-Krise bewiesen, dass sie im Rahmen ihrer Autonomie äußerst verantwortungs- und vertrauensvoll agieren. Deshalb wird auch im Hinblick auf die sanfte Öffnung weiter darauf vertraut.
- Universitäts- und Hochschulleitungen orientieren sich bei der Festlegung der konkreten Corona-Schutzmaßnahmen an ihren Standorten an den allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsvorgaben und wählen dazu diejenigen, die geeignet sind, den eigenen Bedürfnisse und Notwendigkeiten an ihrer Universität bzw. Hochschule zu entsprechen und zugleich auch das allgemeine, erforderliche Schutzniveau zu garantieren.
- Konkret bedeutet das, dass in geschlossenen Räumen auch an Universitäts- und Hochschulstandorten jedenfalls eine FFP2-Maske getragen und der geltende Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss. Falls das für bestimmte Situationen, spezielle Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht ohne Weiteres eingehalten werden kann, sind alternative Maßnahmen – wie beispielsweise die Installation von Trennwänden oder Ähnlichem – vorzusehen. Dabei muss stets das größtmögliche Maß an Sicherheit gewährleistet werden.
- Universitäts- und Hochschulleitungen können im Rahmen ihrer individuellen Teststrategien das Angebot regelmäßiger und zeitnaher Testungen vorsehen. Grundsätzlich wird an alle Hochschulangehörigen appelliert, die allgemeinen, öffentlich verfügbaren Testmöglichkeiten in ihrer Region aktiv zu nutzen. Strategisches Ziel sind regelmäßige Corona-Testungen von Studierenden und allen anderen Universitäts- und Hochschulangehörigen, die sich nicht im Homeoffice befinden.
- Die Absolvierung einer Lehrveranstaltung oder Prüfung darf nicht allein von einer Corona-Testung abhängig gemacht werden. Auf Grund der bisher gezeigten Flexibilität und Kreativität der Universitäts- und Hochschulleitungen ist davon auszugehen, dass für Personen die sich nicht testen lassen wollen oder können, alternative Möglichkeiten und Prüfungsverfahren gefunden werden. Diese können auch an einem anderen als den eigentlich angesetzten Termin stattfinden.
- Die Bibliotheken öffnen weitgehend wieder, ebenso - nach Möglichkeit - die Lesesäle, Lernzonen sowie die Studier- und Arbeitsplätze. Das ermöglicht nicht nur die Entlehnung und Rückgabe von Büchern und Medien in der gewohnten Art und Weise.
- Damit stehen Studierenden wieder Orte offen, an denen sie arbeiten, sich in Kleinstgruppen treffen, austauschen und gemeinsam lernen können. Das ist insbesondere für Lehrveranstaltungen relevant, in denen Studierende gemeinsam Gruppenarbeiten abgeben oder Projekte entwickeln müssen.
- Dabei ist allerdings stets die FFP2-Maskenpflicht und die Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstands einzuhalten, sofern die jeweilige Universität bzw. Hochschule nicht andere Schutzmaßnahmen in diesem Zusammenhang vorsieht. Sie ist es, die die genauen Nutzungsbedingungen der Bibliotheken, der Lesesäle und Lernzonen sowie der Studier- und Arbeitsplätze festlegt.
- Die Verfügbarkeit der Lesesäle, Lernzonen, Studier- und Arbeitsplätze garantiert Studierenden die möglichst uneingeschränkte Teilhabe am Studium, das ja größtenteils nach wie vor in digitaler bzw. hybrider Form abgehalten wird. Denn diese sind in der Regel mit einer stabilen Internetverbindung ausgestattet. Darüber hinaus können Universitäten und Hochschulen natürlich auch – vorübergehend freistehende – Seminarräume und Hörsäle Studierenden zum Lernen und zum Austausch zur Verfügung stellen.
- Weil die Öffnung der Universitäten und Hochschulen bzw. ihrer Standorte mit Vorsicht und mit Augenmaß vorgenommen werden soll, empfiehlt das BMBWF mit Nachdruck, genau abzuwägen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz abgehalten werden.
- Das sollten folglich in erster Linie nicht oder nur schwer substituierbare Lehrveranstaltungen und Prüfungen sein, die schon bisher vor Ort abgehalten werden durften.
- Mit der Öffnung kommen nun noch solche hinzu, bei denen die Anwesenheit aus fachlichen, didaktischen oder anderen wichtigen Gründen geboten ist. Bei der Auswahl ist also – so wie bisher – eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen.
- Alle anderen Lehrveranstaltungen und Prüfungen, auf die das nicht zutrifft, sind weiterhin im Distance Modus abzuhalten, um angesichts der Corona-Pandemie größere Menschenansammlungen an den Universitäten und Hochschulen zu vermeiden.
- Der Forschungsbetrieb läuft weiter wie bisher. Die Universitäten und Hochschulen haben dazu bereits umfassende Sicherheitskonzepte und Belegungspläne vorgelegt. Das gilt ebenso für den allgemeinen Hochschul- bzw. Universitätsbetrieb. Dieser nutzt folglich auch weiterhin die Möglichkeit von Homeoffice, soweit es mit der jeweiligen Tätigkeit und dem erforderlichen Betriebsablauf sinnvoll vereinbar ist.
Nähere Informationen finden Sie in unseren Frequently Ask Questions.
Dort finden Sie auch Ausführungen zu Fragen rund um die Testungen und die Corona-Impfung.
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Information über den Universitäts- und Hochschulbetrieb (Stand 10. Februar 2021) (PDF, 103 KB)