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Coronavirus (COVID-19): Informationen und Empfehlungen für Studierende, Mitarbeiter/innen und Forschende

Was passiert, wenn es einen Verdachts-/Erkrankungsfall an Ihrer Institution gibt:

Es gelten die allgemeinen Regeln wie bei Auftreten einer meldepflichtigen Infektionserkrankung. Die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden (BH, Magistrat) entscheiden über weitere Maßnahmen. Die Institution ist verpflichtet, den Anordnungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden Folge zu leisten und bei der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu unterstützen.

In der folgenden Unterlage finden Sie eine Anleitung zur Vorgangsweise bei der Erkrankung oder dem dringenden Verdacht der Erkrankung einer Person an Ihrer Institution. Vor allem: Wer muss von wem wann kontaktiert und informiert werden?

Meldungen „ohne Nennung von personenbezogenen Daten der Erkrankten“.

Kontakt für Hochschulen: hochschule-meldet@bmbwf.gv.at
Kontakt für Forschungseinrichtungen: institution-meldet@bmbwf.gv.at

Im Zuge dieser Meldung sind keine personenbezogenen Daten zu melden, sondern nur die Anzahl der an COVID-19 erkrankten Personen und die zugehörigen Veranlassungen an der Hochschule. Für das Bundesministerium ist die (anonyme) Dokumentation von positiven COVID-19 Erkrankungsfällen und den von der Hochschule durchgeführten Maßnahmen sehr wichtig, um ein Lagebild über alle Hochschulen österreichweit erstellen zu können.

Checkliste Empfehlung für Institutionen (PDF, 45 KB)