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COVID-19: Faßmann legt Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb für das kommende Studienjahr vor

Diese Empfehlungen des BMBWF bieten Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten eine gute Orientierung für den Studienstart 2020/21. Sie konkretisieren das Corona-Ampelsystem des Gesundheitsministeriums für den Hochschulbereich.  

Nicht nur an den Schulen, auch an den Hochschulen geht Wissenschaftsminister Heinz Faßmann von einem  „normalen Start“ im Herbst mit Präsenzlehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen aus. „Studierende, Lehrende, Forschende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen können beruhigt sein. Solange es das Infektionsgeschehen es zulässt, ändert sich kaum etwas für sie. Und selbst wenn Corona-Maßnahmen gesetzt werden müssen, wird das individuell und regional am jeweiligen Hochschulstandort erfolgen“, betont Faßmann. Einen reinen digitalen Distance Betrieb wie im Frühjahr solle es folglich nur im Ausnahmefall geben – und wenn möglich – dann auch nur für bestimmte Universitäts- bzw. Hochschulbereiche.

Leitfaden als Entscheidungshilfe für Universitäts- und Hochschulleitungen

Dafür soll der „COVID-19: Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb“ sorgen, den Faßmann vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) in Zusammenarbeit mit Hochschulvertreterinnen und –vertretern ausarbeiten ließ und der zum Download (PDF, 526 KB) auf der BMBWF-Webseite bereitsteht. Er beinhaltet Empfehlungen und Richtlinien für die Hochschulleitungen. Sie entscheiden darüber, welche konkreten COVID-Maßnahmen an ihrer Hochschule gesetzt werden müssen. „Im Gegensatz zu den Schulen sind insbesondere die Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten eigenständige Rechtsträgerinnen. Hier sind es die Rektorate, Studiengangsleitungen bzw. weiteren Leitungsorgane, die autonom bestimmen, was an ihrer Hochschule passiert. Niemand kennt die Situation ihrer Studierenden, Lehrenden, Forschenden sowie ihrer übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser als sie und weiß genauer über die örtlichen Gegebenheiten Bescheid“, so Faßmann.

Dabei tragen die Hochschulleitungen eine besondere Verantwortung. Sie müssen abwägen zwischen dem, was zu tun ist, um die (weitere) Ausbreitung der SARS-CoV-2-Infektion zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren und zwischen den eigentlichen Aufgaben ihrer Hochschule. „Hochschulleitungen müssen alles dafür tun, um die Funktionsfähigkeit ihres Hochschulbetriebs, insbesondere des Lehr- und Prüfungsbetriebs, des Forschungsbetriebs, aber auch die Hochschuladministration aufrecht zu erhalten“, betont Faßmann.

COVID-Leitfaden definiert vier Betriebsarten für Universitäten bzw. Hochschulen

Der „COVID-19: Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb“, den Faßmann daher nun vorlegt, soll sie dabei unterstützen und ihnen eine Orientierungshilfe geben. Deshalb finden sich auf den 59 Seiten neben Ausführungen über gutes Krisen- und Katastrophenmanagement sowie über die geltende Rechtlage vorrangig Handlungsempfehlungen, die das Corona-Ampelsystems des Gesundheitsministeriums für den Hochschulbereich konkretisieren. Dabei bildet die Definition von vier Hochschulbetriebsarten das Herzstück, die auf den vier Risikostufen der Corona-Ampel aufbauen, aber nicht notwendigerweise mit ihnen korrelieren müssen.

  • Als Präsenzbetrieb (= grün) wird dabei der Normalbetrieb vor Ort definiert, unabhängig davon, ob COVID-19-bedingt erste Vorgaben (wie Abstandsregeln, Hygieneregeln) gelten.
  • Der Dualbetrieb (= gelb) umfasst den Präsenzbetrieb, der grundsätzlich an der Hochschule stattfindet. Weil jedoch bestimmte Personengruppen (z. B. Risikogruppen, internationale Studierende etc.) nicht regelmäßig an der Universität bzw. Hochschule anwesend sein können, wird ein (digitaler) Distance Betrieb ermöglicht.
  • Hybridbetrieb (= orange) bedeutet, dass Teile des Hochschulbetriebes vor Ort und Teile digital angeboten bzw. durchgeführt werden. Diese Betriebsart geht insofern über den Präsenz- und Dualbetrieb hinaus, als seine digitalen Elemente einen wesentlichen Betriebsbestandteil bilden und dabei die Sicherheits- und Schutzaspekte deutlich intensiviert werden.
  • Und schließlich umfasst der Distance Betrieb (= rot) den weitestgehenden Betrieb in digitaler Form. Einzig die kritische Infrastruktur sowie unbedingt notwendige Tätigkeiten und Services werden aufrechterhalten, deren Einstellung zu großen Risiken und / oder großen finanziellen Schäden für die Hochschule und ihre Angehörigen führen würden.
Corona Ampel des Gesundheitsministeriums
Den vier Risikostufen der Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums – Stufe 1 – Geringes Risiko (grün), Stufe 2 – Moderates-Mittleres Risiko (gelb), Stufe 3 – Hohes Risiko (orange) und Stufe 4 – Sehr hohes Risiko (rot) stehen vier Universitäts- bzw. Hochschulbetriebsarten gegenüber: Präsenzbetrieb, Dualbetrieb, Hybridbetrieb und Distance Betrieb. Die Betriebsarten müssen nicht immer mit den Risikostufen korrelieren. Es kann also ein moderates-mittleres Risiko bestehen und eine Hochschule sich dennoch bereits für den Hybrid- oder für den Distance Betrieb entscheiden.
 
Foto: BKA Design & Grafik

Konkrete Empfehlungen für Maßnahmen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb, den Forschungsbetrieb sowie für die Administration

Diese Betriebsarten werden in einem weiteren zentralen Kapitel für die vier wesentlichen Teilbereiche einer Hochschule konkretisiert, für den allgemeinen Betrieb (Administration), den Lehr- und Prüfungsbetrieb sowie für den Forschungsbetrieb.

Laut Faßmann ist das es das Ziel, den Hochschulleitungen in allen Teilbereichen ein Werkzeug in die Hand zu geben, das es ihnen ermöglicht, rasch, verständlich und nachvollziehbar zu handeln. „Studierende, Lehrende, Forschende müssen verstehen können, warum, wann, welche Maßnahmen für wie lange gesetzt werden“, erläutert Faßmann. Diese Transparenz und Nachvollziehbarkeit erleichtere auch die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen sowie zwischen den Hochschulen und den Behörden – und nicht zuletzt zwischen den Hochschulen und dem BMBWF.

Zentrale Meldung ans BMBWF

Deshalb appelliert der Minister an die Hochschulen, dem BMBWF weiterhin in bewährter Weise jeden COVID-19-Verdachts-bzw. –Infektionsfall sowie jede gesetzte COVID-Maßnahme ihm und dem BMBWF über die zentrale Meldeadresse hochschule-meldet@bmbwf.gv.at mitzuteilen. Faßmann: „Die bisherige Erfahrung zeigt, dass sich Corona nur gemeinsam bekämpfen lässt, indem wir alle an einem Strang ziehen.“

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