Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Informationen über den Universitäts- und Hochschulbetrieb ab 17. November 2020

Die Universitäten und Hochschulen haben seit Anfang November ihren Lehr- und Prüfungsbetrieb auf Distance Learning weitgehend umgestellt. Daran soll nun auch in den kommenden drei Wochen festgehalten werden.

Es gilt das Prinzip: „Gemeinsam gegen Corona im Universitäts- und Hochschulbetrieb gelingt, indem alles, was irgendwie möglich ist, digital abgehalten wird.“ Im Umkehrschluss bedeutet das: Bei allem, was nicht (sinnvoll) digital abgehalten werden kann, muss hinterfragt werden, ob das die kommenden drei Wochen tatsächlich stattfinden muss. Und nur wenn das mit einem klaren Ja zu beantworten ist, sollten verantwortungsvolle Universitäten und Hochschulen auf Präsenz setzen. Der Schutz der Gesundheit aller Hochschulangehörigen geht in jedem Fall vor.  

Konkret bedeutet das:

  • Universitäten und Hochschulen haben bereits seit Anfang November ihre Hörsäle und Seminarräume geschlossen und ihren Lehr- und Prüfungsbetrieb grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen auf den Distance-Modus umgestellt. Mit dieser Vorgangsweise sind die österreichischen Universitäten und Hochschulen im Gleichklang mit den meisten Hochschulsystemen in Europa.
     
  • Universitäten und Hochschulen waren bisher vom direkten Anwendungsbereich der COVID-19-Maßnahmen-Verordnungen im Gesundheitsbereich ausgenommen und bleiben das auch weiterhin. Sie haben seit Beginn der COVID-19-Krise bewiesen, dass sie im Rahmen ihrer Autonomie verantwortungs- und vertrauensvoll agieren. Deshalb wird auch in dieser sensiblen Phase weiter darauf vertraut.
     
  • Bisher haben sich die Universitäten und Hochschulen an der Ampelschaltung im Bildungs- und Schulbereich orientiert. Das wird auch in dieser sensiblen Phase empfohlen. Wie schon bisher lassen sich daraus jedoch nicht automatisch bestimmte Corona-Maßnahmen ableiten. Sie werden selbstbestimmt und eigenverantwortlich von den Universitäts- bzw. Hochschulleitungen festgelegt. Sie kennen die individuellen Gegebenheiten an ihren Universitäts- und Hochschulstandorten am besten.
     
  • Der Lehr- und Prüfungsbetrieb findet daher hauptsächlich digital bzw. im Distance Modus statt. Das gilt auch für mündliche Prüfungen. Dennoch können einzelne nicht substituierbare Lehrveranstaltungen und -prüfungen an den Universitäten und Hochschulen ausnahmsweise stattfinden.
     
  • Ähnliches gilt auch für den Forschungsbetrieb und den Allgemeinen Betrieb. Der allgemeine Hochschul- bzw. Universitätsbetrieb nutzt ebenso Home-Office – soweit es sinnvoll ist, wie die allgemeine Arbeitswelt. Der Forschungsbetrieb läuft weiter. Die Universitäten und Hochschulen haben dazu bereits umfassende Sicherheitskonzepte und Belegungspläne vorgelegt.
     
  • Bibliotheken: Damit Studieren, Lehren und Forschen auch in dieser heiklen Phase möglichst uneingeschränkt gewährleistet ist, sollte die Entlehnung auch weiterhin möglich sein. Allerdings bleibt es der jeweiligen Universität bzw. Hochschule überlassen, die Bedingungen dafür festzulegen. Sie hängen maßgeblich von den baulichen Voraussetzungen der jeweiligen Bibliothek sowie von den jeweiligen Abläufen vor Ort ab. Der digitalen Entlehnung und Rückgabe stehen jedenfalls nichts im Wege.

Nähere Informationen finden Sie auf
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Aktuelles/corona/corona_faq.html#4

Download