Studienbeitragsbefreiung für ukrainische Studierende für das Wintersemester 2022/23 verlängert
Das BMBWF hilft ukrainischen Studierenden auch im Wintersemester 2022/23. Sie müssen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen weiterhin keine Studienbeiträge bezahlen
Für die Fachhochschulen (FH) und Privatuniversitäten (PU) sowie für die Universität für Weiterbildung Krems kann das BMBWF aufgrund ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen keine diesbezüglichen Vorgaben treffen.
Seit dem Ausbruch des Ukrainekriegs unterstützt das BMBWF ukrainische Studierende in Österreich - unbürokratisch und rasch. So sind sie bereits seit dem Sommersemester 2022 von der Studienbeitragspflicht befreit. Als Drittstaatsangehörige fallen normalerweise 726,72 Euro pro Semester an, das Doppelte des regulären Studienbeitrags. Diese Regelung wird nun durch die aktuelle Novelle der Studienbeitragsverordnung (StuBeiV) für das Wintersemester 2022/23 verlängert.
Betroffen sind ukrainische Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Sie gilt für alle ukrainische Studierende, die im Wintersemester 2022/23 an den 22 öffentlichen Universitäten oder den 14 Pädagogischen Hochschulen in Österreich eingeschrieben sind. Für die Fachhochschulen (FH) und Privatuniversitäten (PU) kann das BMBWF aufgrund ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen keine diesbezüglichen Vorgaben treffen. Zahlreiche FH und PU bieten aber ihrerseits eigene Unterstützungsmaßnahmen an. Die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen wiederum bekommen den dadurch entgangenen Betrag vom BMBWF ersetzt.
Auch im Wintersemester 2022/23 gibt es das Sonderstipendium für ukrainische Studierende und Forschende
Die Studienbeitragsbefreiung ist nur eine von zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen, die Ukrainerinnen und Ukrainer im Bereich Wissenschaft und Forschung auch im Wintersemester 2022/23 zur Verfügung stehen. Eine andere ist beispielsweise das sog. „Ernst Mach-Sonderstipendium UKRAINE“. 715 Euro pro Monat können ukrainische Studierende und Forschende, die ihr Studium oder ihre Forschungstätigkeit in Österreich beginnen oder fortsetzen wollen, für einen Zeitraum von einem bis zu neun bzw. mit einer Verlängerung bis zu 21 Monaten ausbezahlt bekommen. Nähere Informationen dazu bietet der OeAD, die Agentur für Bildung und Internationalisierung, die das Stipendienprogramm umsetzt und abwickelt.
Aber auch sämtliche anderen Institutionen im Bereich Wissenschaft und Forschung, darunter die Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder auch die Österreichische Hochschüler/innenschaft, bieten eigene Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsprogramme. So hat die Universität Graz eine eigene Homepage namens „Ukraine-Hilfe“ eingerichtet, auf der Studieninteressierte aus der Ukraine laufend einen Überblick über Antworten auf aktuelle Fragen angeboten bekommen. Und die Technische Universität hat beispielsweise ihr Projekt „room-TUlearn“ ausgeweitet, wonach Lehr- und Lernräume für diese Studierenden geöffnet wurden, damit sie ihr Studium über online-Lehre an ihrer ukrainischen Stammuniversität fortführen können.
Auch das BMBWF bietet auf seiner Webseite einen Überblick über die wichtigsten Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Studierende und Forschende unter www.bmbwf.gv.at/ukraine_wissenschaft.
Links:
- Novelle der Studienbeitragsverordnung (StudBeV), abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes
- Ernst Mach-Sonderstipendium auf der OeAD-Webseite
- Informationsseite „Ukraine-Hilfe“ auf der Webseite der Universität Graz
- Projekt „room TUlearn“ der TU Wien
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