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Ukrainische Studierende auch im Wintersemester 2023/24 von der Studienbeitragspflicht befreit

Bundesminister Polaschek: Auch im Wintersemester 2023/24 erhalten ukrainische Studierende Unterstützung. Sie müssen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen weiterhin keine Studienbeiträge bezahlen.

„Seit mehr als einem Jahr herrscht Krieg in der Ukraine, der unsägliches Leid für die ukrainische Bevölkerung verursacht hat. Das betrifft auch ukrainische Studierende in Österreich, die wir aufgrund des Krieges auch weiterhin finanziell entlasten werden. Das soll weiterhin unbürokratisch und direkt geschehen. Daher veranlasse ich, dass sie auch im Wintersemester 2023/24 von der Studienbeitragspflicht befreit sind“, betont Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsminister Martin Polaschek. Dazu wird die Studienbeitragsverordnung (StuBeiV) neuerlich für das Wintersemester 2023/24 abgeändert. 

Als Drittstaatsangehörige fallen normalerweise 726,72 Euro pro Semester an, das Doppelte des regulären Studienbeitrags. Davon ausgenommen sind damit weiterhin alle rund 2.600 ordentlichen ukrainischen Studierenden, die im Wintersemester 2023/24 an den 22 öffentlichen Universitäten oder den 14 Pädagogischen Hochschulen in Österreich eingeschrieben sind. Die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen wiederum bekommen den dadurch entgangenen Betrag von rund 1,8 Millionen Euro vom BMBWF ersetzt.


Hochschulen und ÖH bieten Unterstützungsmaßnahmen an

Für die Fachhochschulen (FH), Privathochschulen (PrivHS) und damit auch die Privatuniversitäten kann das BMBWF aufgrund ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen keine diesbezüglichen Vorgaben treffen. Zahlreiche FH und PrivHS bieten aber ihrerseits eigene Unterstützungsmaßnahmen an. 
Darüber hinaus sehen sowohl das BMBWF als auch die Hochschulen sowie die ÖHzahlreiche weitere Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Studierende und Forschende vor. 

Auf der BMBWF-Webseite  www.bmbwf.gv.at/ukraine_wissenschaft  findet sich dazu ein Überblick.