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Vereinbarkeit

  1. Gleichstellungspläne Universitäten
  2. Kinderbetreuung und Pflegeaufgaben
  3. Dual Career
  4. Audit hochschuleundfamilie

1. Gleichstellungspläne Universitäten

Mit der Normierung des Gleichstellungsplans wurde die rechtliche Grundlage zur Ausgestaltung eines starken inneruniversitären Steuerungsinstruments, mit Potenzial zum Anstoß eines Kulturwandels in Richtung diversitätsorientierter Gleichstellungspolitik, geschaffen.

Regeln zu Vereinbarkeit

Im Gleichstellungsplan ist der Bereich der Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf mit Betreuungspflichten für alle universitären Angehörigen zu regeln. Außerdem findet sich dort der Bereich „Antidiskriminierung“ gemäß dem 2. Hauptstück des I. Teils des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), in welchem die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung geregelt ist. Darüber hinaus können in den Gleichstellungsplan weitere anknüpfende Angelegenheiten wie etwa die Thematik „Diversität“ einbezogen werden.

2. Kinderbetreuung und Pflegearbeiten

Im Jahr 1999 legte das Wissenschaftsressort mit dem Projekt „Kinderbetreuung an Universitäten“ den Grundstein für die Unterstützung von Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Privatleben an Universitäten. Auch die Maßnahme des Europäischen Sozialfonds „Frauen in Wissenschaft und Forschung“ war eine wesentliche Unterstützung bei der Umsetzung des Universitätsgesetzes betreffend den Aufbau von Anlaufstellen für Vereinbarkeitsfragen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Wesentliche Verbesserungen konnten auch durch die Weiterentwicklung der rechtlichen Bestimmungen zur Vereinbarkeit im Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) erzielt werden.

Serviceleistungen sukzessive ausgebaut

An vielen Universitäten gibt es mittlerweile Vereinbarkeitsservicestellen bzw. Vereinbarkeitsbeauftragte, die sich aus Kinderbüros bzw. Kinderbetreuungsbeauftragten entwickelt haben oder neu entstanden sind. Diese universitätsinternen Stellen bündeln Serviceleistungen und organisieren das Angebot mit dem Ziel, betroffene Universitätsangehörige bestmöglich zu unterstützen und Herausforderungen im Bereich Vereinbarkeit auf universitärer Ebene sichtbar zu machen.

Vereinbarkeit – Sorgepflichten für Minderjährige

Die Kinder-, Familien- bzw. Vereinbarkeitsbüros und Kinderbetreuungs- bzw. Vereinbarkeitsbeauftragten der österreichischen Universitäten bieten Information und Beratung via Website oder im persönlichen Gespräch zu Fragen, die im Spannungsfeld Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie auftreten, beispielsweise zu Schwangerschaft und Wiedereinstieg, zu rechtlichen und finanziellen Fragestellungen, zur Vermittlung oder Suche von Kinderbetreuungsplätzen.
Beinahe alle Universitäten stellen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung. Mehr als drei Viertel aller Plätze finden sich an der Universität, mit Kapazitäten für acht bis 184 Kindern. Knapp ein Drittel der Universitäten stellt dieses Angebot außerhalb der universitären Infrastruktur über Fremdanbieterinnen und -anbieter. Einige Universitäten bieten beides, sowohl interne wie auch externe Kinderbetreuungsplätze.

Pflegethematik gewinnt an Bedeutung

In den letzten Jahren zeigte sich deutlich, dass der Themenkomplex Vereinbarkeit nicht nur Kinderbetreuung, sondern auch Pflege und Betreuungsarbeit für pflegebedürftige Angehörige umfasst. Diese gänzlich unterschiedlichen Herausforderungen, denen sich Universitätsangehörige stellen müssen, bedürfen eigener Unterstützungsstrukturen. Die Universitäten bieten dabei vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung für Pflegende wie Beratungsangebote und Informationsveranstaltungen und -materialien. Dadurch werden Betroffene entlastet und das Thema enttabuisiert. An einigen Universitäten wurde etwa die Pflegefreistellung in internen Regelwerken ausgeweitet.

Flexible Universitäten

Im Bereich Studien- und Arbeitszeitflexibilität und im Bereich Karriereförderung setzen gut zwei Drittel der Universitäten Maßnahmen und Unterstützungsleistungen für Karenzierte und Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer.

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3. Dual Career

An vielen Universitäten sind Maßnahmen zur Unterstützung für Dual-Career-Paare etabliert bzw. strukturell verankert. Verschiedene Universitäten haben sich zu lokalen Dual-Career-Service-Netzwerken zusammengeschlossen. Gemeinsam mit diversen Kooperationspartner/inne/n [wie z.B. BMBWF, Arbeitsmarktservice (AMS), Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), karriere.at, Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF)] unterstützen diese Netzwerke Wissenschaftler/innen an den jeweiligen Universitäten sowie deren Familien mittels Informationsangeboten und persönlichen Beratungen im Hinblick auf die regionalen Gegebenheiten betreffend Wohnungsmarkt, Jobsuche für Partnerin oder Partner, Betreuung oder Schulen für Kinder. Im Rahmen eines EU-Projektes arbeiten einzelne österreichische Universitäten mit der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD-GmbH) gemeinsam daran, die Attraktivität der europäischen Universitäten für Dual-Career-Paare weiterhin zu erhöhen und zu fördern.

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4. Audit hochschuleundfamilie

Mehrere Universitäten durchlaufen regelmäßig den Auditierungsprozess „hochschuleundfamilie“, um die familiengerechte Gestaltung der Arbeits- und Studienbedingungen an den Universitäten auszubauen und durch passende qualitätsgesicherte Maßnahmen nachhaltig zu verankern.

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