Postsekundäre Hochschuleinrichtungen
Als postsekundäre Hochschuleinrichtungen definieren die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz 1993 sowie das Hochschulgesetz 2005) jene Einrichtungen,
- die Studien in der Dauer von mindestens drei Jahren anbieten,
- zu denen man entweder aufgrund der allgemeinen Universitätsreife oder einer künstlerischen Eignung zugelassen werden kann und
- die vom Staat offiziell anerkannt sind.
Folgende Bildungseinrichtungen fallen darunter:
- Öffentliche Universitäten
- Privatuniversitäten
- Fachhochschulen
- Pädagogische Hochschulen
- Theologische Hochschulen
- Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
- Militärische Akademien
- Diplomatische Akademie
- Psychotherapeutische Ausbildungseinrichtungen
- Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht
- Internationale Anti-Korruptions-Akademie