Österreichische akademische Grade
Sie haben ein Hochschulstudium an einer Universität (Bachelor-, Master-, Diplom- oder Dokoratsstudium), Fachhochschule (Fachhochschul-Bachelorstudiengang, Fachhochschul-Masterstudiengang oder Fachhochschul-Diplomstudiengang) oder Pädagogischen Hochschule (Bachelor- oder Masterstudium) abgeschlossen? Dann können Sie einen akademischen Grad verliehen bekommen.
Wie sieht ein akademischer Grad aus?
Für die akademischen Grade existieren jeweils eine deutsche oder englische, vielfach auch eine lateinische Langform und eine Abkürzung. Sämtliche Formen sind im Verleihungsbescheid genannt. Die Führung kann nach Wahl in einer dieser Formen erfolgen.
Wo dies sprachlich erforderlich ist, gibt es eine weibliche und eine männliche Form. Im privaten Bereich kann auch ein geschlechtsspezifischer Zusatz (z.B. "Dr.in") geführt werden.
Eine exemplarische Liste der wichtigsten österreichischen akademischen Grade mit allen zulässigen Formen finden Sie im Anhang.
Kann ein akademischer Grad mehrfach verliehen werden?
Wenn die Voraussetzungen für den Erwerb eines akademischen Grades mehrfach erbracht worden sind, so ist dieser akademische Grad mehrfach zu verleihen und kann auch mehrfach geführt werden.
Beispiel: Eine Absolventin eines Masterstudiums aus Physik hat den akademischen Grad „Master of Science“. Sie absolviert daraufhin ein Masterstudium aus Chemie als zweites Studium und erhält somit ein zweites Mal den akademischen Grad "Master of Science". Sie kann sich daher "N.N., MSc MSc" nennen.
Dürfen akademische Grade übersetzt werden?
Die Verleihungsbescheide werden in deutscher Sprache ausgestellt; eine englische Übersetzung wird beigefügt. Die akademischen Grade selbst dürfen allerdings nicht übersetzt werden, um die Eindeutigkeit zu wahren.
Es steht den Inhaberinnen und Inhabern frei, von ihren Verleihungsbescheiden Übersetzungen in andere Sprachen anfertigen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesem Zweck an eine/n gerichtlich beeidete/n Übersetzer/in zu wenden.
Anhang:
Exemplarische Liste akademischer Grade
Bachelorgrade
Bachelor of Arts BA oder B.A.
Bachelor of Engineering BEng oder B.Eng.
Bachelor of Science BSc oder B.Sc.
Master- und Diplomgrade
Diplom-Ingenieur / Diplom-Ingenieurin DI oder Dipl.-Ing.
Diplom-Tierarzt / Diplom-Tierärztin Mag. med. vet.
Doktor / Doktorin der gesamten Heilkunde Dr. med. univ.
Doktor / Doktorin der Zahnheilkunde Dr. med. dent.
Magister / Magistra der Naturwissenschaften Mag. rer. nat.
Magister / Magistra der Philosophie Mag. phil.
Magister / Magistra der Rechtswissenschaften Mag. iur.
Master of Advanced International Studies M.A.I.S
Master of Arts MA oder M.A.
Master of Laws LLM oder LL.M.
Master of Science MSc oder M.Sc.
Doktorgrade
Doctor of Philosophy PhD
Doktor / Doktorin der Bodenkultur Dr. nat. techn.
Doktor / Doktorin der medizinischen Wissenschaft Dr. scient. med.
Doktor / Doktorin der montanistischen Wissenschaften Dr. mont.
Doktor / Doktorin der Naturwissenschaften Dr. rer. nat.
Doktor / Doktorin der Philosophie Dr. phil.
Doktor / Doktorin der Rechtswissenschaften Dr. iur.
Doktor / Doktorin der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Dr. rer. soc. oec.
Doktor / Doktorin der Theologie Dr. theol.
Mastergrade in der Weiterbildung
Master in European Studies M.E.S
Master of Advanced Studies MAS
Master of Arts MA
Master of Business Administration MBA
Master of Business Law M.B.L.
Master of International Business MIB
Master of Public Health MP
Master of Science MSc
Ansprechstellen ...
... sind die Studienabteilungen an den einzelnen Universitäten bzw. die Studiengangsleitungen an den Fachhochschulen.
Kontakt
ENIC NARIC AUSTRIA
Abteilung IV/13
Minoritenplatz 5 (Büro: Teinfaltstaße 8), 1010 Wien
naric@bmbwf.gv.at