Nostrifizierung ausländischer Hochschulabschlüsse
Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ein Hochschulstudium abgeschlossen und möchten einen Beruf ergreifen, der per Gesetz einen österreichischen Studienabschluss erfordert? Dann müssen Sie eine Nostrifizierung beantragen.
Was ist die Nostrifizierung?
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums. Zuständig dafür ist das für Studienangelegenheiten verantwortliche Organ an einer öffentlichen Universität bzw. durch das Kollegium einer Fachhochschule. Die erfolgreiche Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses führt zur völligen Gleichstellung mit dem entsprechenden, österreichischen Studienabschluss im jeweiligen Fach und zieht somit dieselben Rechtsfolgen nach sich. Antragsteller/innen dürfen dann den entsprechenden, österreichischen, akademische Grad führen und erhalten somit auch die Berechtigung zur Ausübung jener Berufe, die in Österreich mit dem jeweiligen Studienabschluss verbunden sind.
Beispiele
Wer den Beruf eines Arztes bzw. einer Ärztin ausüben will, muss nachweisen, dass er/sie das österreichische Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen hat, dass er/sie aufgrund des EU-Rechtes unmittelbar zur Berufsausübung berechtigt ist oder – wenn all das nicht zutrifft – dass sein/ihr abgeschlossenes ausländisches Medizinstudium in Österreich nostrifiziert worden ist.
Für eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft (z.B. als Bankangestellte/r) benötigt man hingegen keine Nostrifizierung. Die Beurteilung, ob das durch das im Ausland absolvierte Studium auch entsprechende Qualifikationen erworben wurden, obliegt in diesem Fall alleine dem/der Arbeitgeber/in.
Was gilt innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz?
Für Bürger/innen der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Staatsangehörige der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt. Sie ermöglichen ihnen zugleich auch den unmittelbaren Berufszugang. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung weder notwendig noch durchführbar.
Was tun für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium?
Für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium ist keine Nostrifizierung erforderlich. Die aufnehmende Hochschule muss nur prüfen, ob das bereits abgeschlossene Erststudium sowohl inhaltlich als auch vom Niveau her als Vorstudium geeignet ist.
Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?
Die Nostrifizierung kann bei jeder Hochschule (öffentliche Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule oder auch sonstige, postsekundäre Einrichtung), an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist, beantragt werden. In vielen Fällen kommen daher mehrere Hochschulen in Betracht. An welcher Hochschule der/die Antragsteller/in in einem solchen Fall das Verfahren beantragt, bleibt seiner/ihrer Wahl überlassen. Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur an einer Hochschule eingebracht werden.
Was ist vorzulegen?
Benötigt werden:
- Reisepass
- Nachweis über den Status der ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung
- möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Studienplan, Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen, ...
- Urkunde(n) über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades
- Angabe zur angestrebten beruflichen Tätigkeit des/der Bewerbers/Bewerberin
Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Sämtliche ausländische Dokumente müssen, sofern dies nach internationalen Vereinbarungen erforderlich ist, ordnungsgemäß beglaubigt sein.
Es ist empfehlenswert, sich vor Einbringung des Antrages mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, um die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen abzuklären.
Was kostet die Nostrifizierung?
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit 150,00 Euro und ist im Voraus zu entrichten. Dazu kommen Gebühren und Verwaltungsabgaben.
Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen kann ...
..., weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann jedenfalls um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium erfolgen, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Besondere Verfahren ...
... gibt es für bestimmte Studienabschlüsse aus Bosnien und Herzegowina, Italien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien sowie von päpstlichen Universitäten. Hier ist das Anerkennungsverfahren für bestimmte Studienrichtungen auf Grund besonderer Abkommen vereinfacht.
Ansprechstellen ...
... sind die für Studienangelegenheiten zuständigen Organe an den öffentlichen Universitäten bzw. die Kollegien an den Fachhochschulen.