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Studien mit besonderen Aufnahmeregelungen

Studien mit besonderen Aufnahmeregelungen

Für ausgewählte Studien können die Universitäten laut Universitätsgesetz von 2002 spezielle Aufnahmeregelungen festlegen. Details darüber werden in den Mitteilungsblättern kundgemacht und auf den Homepages der entsprechenden Universitäten veröffentlicht. Es sind dies:

  • Architektur / Städteplanung
  • Biologie / Biochemie / Ernährungwissenschaften / Molekularbiologie
  • Lebensmittel- und Biotechnologie (an der Universität für Bodenkultur Wien)
  • Chemie (an der Universität Wien)
  • Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • Europäische Ethnologie (an der Universität Wien)
  • Forst- und Holzwirtschaft
  • Umwelt- und Bioressourcenmanagement (an der Universität für Bodenkultur Wien)
  • Fremdsprachen,Transkulturelle Kommmunikation (an den  Universitäten Wien, Graz)
  • Humanmedizin
  • Informatik / Telematik / Wirtschaftsinformatik
  • Kultur- und Sozialanthropologie (an der Universität Wien)
  • Pharmazie
  • Polititkwissenschaft (an der Universität Wien)
  • Psychologie
  • Publizistik und Kommunikationswissenschaft
  • Rechtswissenschaften
  • Soziologie (an der Universität Wien)
  • Umweltsystemwissenschaften (an der Universität Graz)
  • Veterinärmedizin / Biomedizin und Biotechnologie /  Pferdewissenschaften
  • Wirtschafswissenschaftliche Studien: Betriebswirtschaft, Sozialwirtschaft, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaft und Recht, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Internationale  Wirtschaftswissenschaften
  • Zahnmedizin

Für die Aufnahme zu Studien an den künstlerischen Universitäten und für Sportwissenschaften (auch fürs Lehramtsstudium) sind besondere Kenntnisse und Fertigkeiten oder eine künstlerische Begabung in Form einer Zulassungsprüfung nachzuweisen.

Für die Aufnahme zu Lehramtsstudien gelten ebenso besondere Aufnahmekriterien.
Für die Aufnahme an Fachhochschulen ist in jeden Fall ein 3-gliedriges Aufnahmeverfahren positiv zu absolvieren.