Diploma Supplement
Wem nach Abschluss eines Hochschulstudiums ein Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades ausgestellt wird, erhält zusätzlich das sogenannte Diploma Supplement. Das ist ein europaweit genormtes Zusatzdokument in deutscher und in englischer Sprache, in dem das abgeschlossene Studium und das Diplom nach Inhalt und Niveau in einfachen Worten erklärt wird.
Funktion eines Diploma Supplements
Der Anhang zum Diplom will ...
- die Transparenz in der Hochschulbildung fördern.
- zum Verständnis und zur Aufklärung beitragen, angesichts dessen, dass sich die Qualifikationserfordernisse und Bildungssysteme in einem ständigen Wandel befinden.
- die Mobilität fördern und damit den Zugang zu Bildung und zu lebenslangem Lernen erleichtern.
- die akademische und berufliche Anerkennung erleichtern und damit für Bürger/innen, Arbeitgeber/innen sowie für Bildungseinrichtungen von Nutzen sein.
- eine sachkundige Beurteilung von Qualifikationen fördern.
- den Erwerb von Qualifikationen für Studierende attraktiver machen.
Der Anhang zum Diplom ist nicht ....
- ein Lebenslauf.
- ein Ersatz für den Original-Befähigungsnachweis oder eine Abschrift.
- eine Gewährleistung der automatischen Anerkennung eines Abschlusses.
Entwicklung des Diploma Supplements
Europäische Ebene
- Das Diploma Supplement wurde 1996 bis 1998 ausgehend von Vorarbeiten der UNESCO und des Europarates in einer gemeinsam Arbeitsgruppe mit der Europäischen Kommission entwickelt. Sie bestand aus mehr als 70 verschiedenen Einrichtungen (einschließlich Hochschuleinrichtungen, ENIC/NARIC und Sozialpartner/innen). Von österreichischer Seite nahm die Technische Universität Graz an der Arbeitsgruppe teil.
- Die Arbeitsgruppe sprach folgende Empfehlungen aus, an denen sich Hochschulen bis heute orientieren können:
- Vorteilhaft wäre eine automatische Ausstellung der Anhänge.
- Die Anhänge sollten entsprechend der vorgegebenen Grundstruktur europaweit einheitlich gestaltet sein.
- Die Anhänge können für jede Qualifikation und jeden Fachbereich sowie für jede Art von Einrichtung jeder Größenordnung verwendet werden.
- Es sollten ECTS-Abschriften in die Anhänge aufgenommen werden.
- Die Anhänge können in mehr als einer Sprache herausgegeben werden.
- Daraus wurde ein internationales Muster für das Diploma Supplement entwickelt.
- Mittlerweile wurde das Diploma Supplement in den meisten Staaten des Europäischen Hochschulraums zu eingeführt, in einigen flächendeckend.
- Heute kennt man das Diploma Supplement unter der Bezeichnung „Europass Diplomzusatz“. Es ist wesentlicher Bestandteil von Europass, der Transparenzinitiative für europaweit gültige Dokumente.
Umsetzung in Österreich
- Im Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen) verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, die Verwendung des Diploma Supplement zu fördern (Art. IX.3). Österreich hat es ratifiziert.
- Das Universitätsgesetz 2002 (§ 69 UG Abs. 2), das Fachhochschul-Studiengesetz (§ 3b FHStG Abs. 5) und das Hochschulgesetz 2005 (§ 60 HSG Abs. 2) enthalten jeweils eine Ermächtigung an das zuständige Regierungsmitglied durch Verordnung festzulegen, in welcher Form der Anhang zum Diplom auszustellen ist. Derzeit ist die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) verantwortlich.
- In Österreich wurde in Abstimmung aller beteiligten Stellen ein Grundschema erarbeitet, das die vorgegebenen europäischen Musters an die Besonderheiten an österreichischen Hochschulen anpasst. Auf dieser Grundlage wurde der Anhang zum Diplom (Diploma Supplement) auch in die entsprechenden Umsetzungsverordnungen aufgenommen:
- öffentliche Universitäten: § 6 Abs. 1 und Anlage 2 zur Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004
- Fachhochschul-Studiengänge: Verordnung über die Ausstellung eines Anhanges zum Diplom ("Diploma Supplement") für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen
- Pädagogische Hochschulen: Verordnung über die Gestaltung der Zeugnisse und des Anhanges zum Diplom an Pädagogischen Hochschulen
Rahmenformulare
1. Für Universitäten
2. Fachhochschulen
3. Pädagogische Hochschulen
4. Transcript of Records
- Erläuterungen (deutsch) (PDF 101 KB)
- Erläuterungen (englisch) (PDF 100 KB)
5. Hinweise zum Ausfüllen
- Universitäten PDF, 106 KB)
- Fachhochschulen (PDF, 105 KB)
- Pädagogische Hochschulen (PDF, 104 KB)
6. Übersicht über das österreichische Hochschulsystem - nach den Regelungen des Diploma Supplements
Kontakt:
ENIC NARIC AUSTRIA
Abteilung IV/13
Minoritenplatz 5 (Büro: Teinfaltstaße 8)
1010 Wien
T +43 1 53120-5920
naric@bmbwf.gv.at