Abschließende Prüfungen/Matura im Schuljahr 2020/21
Im Folgenden sind wichtige, zusätzliche Informationen zur Vorgangsweise bei den erforderlichen Testungen (PCR-/Antigentest) rund um die Tage der abschließenden Prüfungen/Matura dargestellt:
Grundsätzlich gilt:
- Um eine Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren, wird an den vier Kalendertagen vor Beginn der schriftlichen Prüfungen kein Präsenzunterricht mehr stattfinden.
- Die Schüler/innen dürfen ausschließlich mit der Vorlage eines gültigen, negativen Antigen- oder PCR-Tests am Tag der Prüfung zur Abschlussprüfung antreten.
Um die Aufregung rund um die Testung am Tag der Prüfung möglichst gering zu halten, wird den Schüler/innen Folgendes empfohlen:
- Reduktion der persönlichen Kontakte in den Tagen/Wochen vor den und auch während der Prüfungen auf jene, die wirklich notwendig sind.
- Testung bereits am Tag vor der Prüfung in einer Teststraße/Apotheke (Gültigkeitsdauer 48 Stunden) oder mit einem PCR-Gurgeltest (Gültigkeitsdauer 72 Stunden) und Vorlage der Bestätigung über ein negatives Ergebnis am Tag der Prüfung in der Schule.
- Falls eine Terminbuchung erforderlich ist, sollten diese Termine zur Testung rechtzeitig von den Schüler/innen gebucht werden, damit noch genügend Termine zur Auswahl verfügbar sind.
Für drei mögliche Fälle, die im Kontext von Corona bei der Prüfung eintreten können, wurden Alternativen erarbeitet:
- Die Schülerin/der Schüler ist in den Tagen der Prüfungen durch die Gesundheitsbehörde aufgrund einer/eines Coronaerkrankten in ihrer/seiner unmittelbaren Umgebung als K1-Person eingestuft und daher in Quarantäne.
- Das Testergebnis eines Antigentests, den die Schülerin/der Schüler als Nachweis zum Antritt der Prüfung gemacht hat, ist positiv, stellt sich aber bei der Nachtestung mittels PCR-Test als „falsch-positiv“ heraus.
- Die Schülerin/der Schüler ist in der Zeit der Prüfungen selbst an COVID-19 erkrankt oder hat eine andere Erkrankung und kann deshalb nicht zur Prüfung antreten.
In diesen drei genannten Fällen gilt:
- Die Schülerin/der Schüler hat die Möglichkeit, die verpassten standardisierten Prüfungen zum bundesweit fixierten Ersatztermin mit Beginn am Montag, 7. Juni 2021, nachzuholen.
- Für die verpassten nicht-standardisierten Prüfungen setzen die Bildungsdirektionen in Abstimmung mit den Schulen einen Ersatztermin für mündliche oder schriftliche Prüfungen für die betroffenen Schüler/innen betroffenen Schüler fest.
Achtung! Diese Ersatztermine stehen natürlich nur jenen Schüler/innen zur Verfügung, die in ihrer Schule einen Bescheid/ein ärztliches Attest vorlegen können, der/das belegt, dass sie zum regulären Prüfungstermin aufgrund von Quarantäne/Krankheit nicht antreten konnten.
Die zugehörige Verordnung/den zugehörigen Erlass finden Sie in Kürze hier:
- Änderung der Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21
(BGBl. II Nr. 211/2021 vom 7. Mai 2021) - Erlass: Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 vom 10. Mai 2021 (Kapitel 3: Leistungsfeststellungen, (abschließende) Prüfungen, Aufsteigen in die nächste Schulstufe)
Briefe des Herrn Bundesministers an alle Schüler/innen der Sekundarstufe II
Bundesminister Faßmann hat in einem persönlichen Brief an die Schüler/innen der Abschlussklassen die Regelungen rund um die Tage der abschließenden Prüfungen erläutert:
Brief des Herrn Bundesministers (PDF, 191 KB)
Bundesminister Faßmann richtet sich in diesem besonderen „Corona-Schuljahr“ in einem persönlichen Brief auch an alle anderen Schüler/innen der Sekundarstufe II:
Brief des Herrn Bundesministers (PDF, 162 KB)