Etappenplan zur Aktivierung des Schulbetriebs
Schrittweise Aktivierung des Schulsystems
Aufbauend auf den Entwicklungen der Infektionszahlen und den damit verbundenen Rahmenbedingungen wird die schrittweise Aktivierung des Schulbetriebs in den nächsten Wochen und Monaten erfolgen.
Timeline
1. Etappe: Mit 4. Mai 2020 kehren die Maturantinnen und Maturanten sowie alle Abschlussklassen im Bereich der Berufsbildung an die Schulen zurück.
2. Etappe: Mit 18. Mai 2020 fährt der Schulbetrieb in den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen sowie in allen Jahrgängen/Klassen mit verkürztem Unterrichtsjahr (Details folgen) an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen hoch.
3. Etappe: Mit 3. Juni 2020 folgen alle weiteren Klassen/Jahrgänge der Polytechnischen Schulen, der AHS-Oberstufe, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Übergangsstufen.
Verdünnung
Um die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Klassen und dadurch das Infektionsrisiko zu reduzieren, wird für die Etappen zwei und drei ein Schichtsystem an den Schulen umgesetzt. Dieses sieht vor, dass alle Klassen in gleich große Gruppen geteilt und alternierend unter Einhaltung der Hygienevorschriften unterrichtet werden. Das BMBWF empfiehlt das Modell von zwei Blöcken (wochenweise abwechselnd Montag, Dienstag, Mittwoch beziehungsweise Donnerstag und Freitag), schulautonom sind aber auch andere Varianten möglich. Um auf die Betreuungsnotwendigkeiten von Eltern/Erziehungsberechtigten mit mehreren Kindern Rücksicht nehmen zu können, sollte innerhalb der Bildungsregion zwischen den Standorten eine Abstimmung erfolgen. In Klein- und Kleinstschulen ist kein Schichtbetrieb notwendig. An diesen Schulen findet an drei Tagen Unterricht statt, die verbleibenden beiden Tage werden für die Betreuung von Hausübungen bzw. Wiederholung und Festigung des Lehrstoffs genutzt.
Neben dem Unterricht in einem Schichtsystem bleibt die geltende Betreuung aufrecht. Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben und deren Betreuung zu Hause nicht sichergestellt ist, können beziehungsweise sollen die Betreuung in der Schule in Anspruch nehmen. Die Betreuung steht allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern und Erziehungsberechtigten, zu.
Schutz und Hygiene
Bei der etappenweisen Aktivierung des Schulbetriebs wird in den Schulen die Einhaltung der vorgegebenen Hygieneauflagen gewährleistet. Diese Auflagen bauen auf den Vorgaben des Gesundheitsministeriums auf und sind in einem eigenen Hygienehandbuch für elementarpädagogische Einrichtungen und Schulen zusammengefasst.
Falls Eltern/Erziehungsberechtigte ihr Kind aus Sorge um dessen Gesundheit dennoch in diesem Unterrichtsjahr nicht an die Schule zurückkehren lassen wollen, gilt es als entschuldigt. Dies ist der Schulleitung oder dem Klassenvorstand mitzuteilen, der jeweilige Lernstoff soll in diesem Fall von zu Hause aus bearbeitet werden.
„Leistungsbeurteilung mit Augenmaß“
Für die Zeit ab der Rückkehr in den Schulbetrieb soll der Fokus auf der Gestaltung des Abschlusses und der gezielten Vorbereitung auf die nächste Schulstufe liegen. Was dafür an neuem Lernstoff wichtig und sinnvoll ist, wird in überschaubaren Schritten erarbeitet.
Die wesentliche Basis für die Leistungsbeurteilung bilden in Nicht-NOST-Schulen alle im Schuljahr 2019/20 beziehungsweise in NOST-Schulen alle im Sommersemester 2020 erbrachten Leistungen.
Das Wiederholen von Klassen
Schülerinnen und Schüler in der Volksschule können – unabhängig von der Schulstufe – mit einem Nicht genügend ohne beziehungsweise mit mehreren Nicht genügend mit Klassenkonferenzbeschluss in die nächsthöhere Schulstufe aufsteigen. Das freiwillige Wiederholen ist wie bisher möglich. Für alle anderen Schultypen werden dementsprechende Informationen derzeit aufbereitet und in Kürze publiziert.
Downloads
Eckpunkte der Aktivierung des Schulsystems
- Umsetzung des Etappenplans für Schulen. Richtlinien für die Unterrichtsorganisation und die pädagogische Gestaltung (7. Mai 2020)
- Etappenplan (24. April 2020)
- Etappenplan, Kurzfassung (24. April 2020)
Elternbrief des Herrn Bundesministers (27. April 2020)
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Schreiben des Herrn Bundesministers an die Direktorinnen und Direktoren (24. April 2020 / 27. April 2020)