COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds
Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie sind Schulveranstaltungen immer wieder von Absagen betroffen. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von diesen Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen.
Schulen können beim Österreichischen Austauschdienst (OeAD) Anträge einreichen beziehungsweise bekommen dort auch alle weiteren Detailinformationen.
Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind ab 14. Dezember 2020 Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz oder Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und die Forstfachschule des Bundes.
Einreichfrist: ab 14. Dezember 2020 bis spätestens 30. Juli 2021
Alle weiteren Details finden Sie auf der Seite des OeAD