Corona-Testpass als Testnachweis für alle Schülerinnen und Schüler
Der Corona-Testpass bietet Schülerinnen und Schülern einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis in der Schule, eine bereits erfolgte Impfung und/oder über ein außerhalb der Schule ausgestelltes Attest. Dieser Nachweis dient zur Vorlage zum Beispiel im Restaurant oder beim Frisör beziehungsweise an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 6 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. Zusätzlich empfiehlt es sich, auch einen Schülerausweis, einen Freifahrtschein oder ähnliches beim Restaurantbesuch dabei zu haben.
Für wen und wo gilt der Corona-Testpass?
Der Corona-Testpass gilt laut Verordnung des Gesundheitsministeriums mit 15. November 2021 für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen weiterhin für den Besuch außerschulischer Veranstaltungen. Allerdings können die Gesundheitsbehörden der Länder oder die Anbieter strengere Auflagen erlassen.
Informationen zum Holiday-Ninja-Pass des BMLRT
Alle Informationen zum Holiday-Ninja-Pass des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus finden Sie hier: Holiday-Ninja-Pass
So funktioniert der Corona-Testpass
Jede Schülerin/jeder Schüler erhält in der Schule einen „Corona-Testpass“ in Form eines Leporellos. Für jeden durchgeführten Tests (in der Schule oder außerhalb bei Vorlage eines gültigen Nachweises) mit negativem Ergebnis bekommen die Schüler/innen von ihrer Schule jeweils einen Sticker und kleben diesen in der betreffenden Woche ein:
- Sticker blau = ALLES SPÜLT – PCR-Test in der Schule
- Sticker grün = Antigen-NASENBOHRERTEST in der Schule
- Sticker rot = Attest außerhalb der Schule
- Sticker gold = geimpft
Wie wird in der Schule getestet?
In der Schule können die Testarten variieren. Das Angebot umfasst Antigen-Tests wie auch PCR-Tests:
Informationsplakat für Betriebe
Das Informationsplakat dient jenen Stellen zur Information/zum Aushang, bei denen der Corona-Testpass als Nachweis vorgelegt werden muss.
Infoplakat Betriebe zum Download (PDF, 953 KB)
Formular zur Testbestätigung für Pädagog/innen und das Verwaltungspersonal
Wichtige, zugehörige Verordnungen und Erlässe
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19-Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 (COVID-19-Schulverordnung 2021/22 – C-SchVO 2021/22) (RIS)
- Erlass des BMSGPK zur Ausstellung von Nachweisen im Zusammenhang mit COVID-19-Testungen (PDF, 438 KB)