Reife- und Diplomprüfung 2022
Information zu den abschließenden Prüfungen im Haupttermin 2021/22
Für die Reife- und Diplomprüfung 2022 gelten folgende Rahmenbedingungen:
Hygienebestimmungen
- Für Prüfungskandidat/inn/en wird in den beiden Wochen vor Beginn der Klausurprüfungen eine Sicherheitsphase festgelegt. Alle Prüfungskandidat/inn/en müssen in diesen zwei Wochen je drei Coronatests durchführen, davon mindestens ein PCR-Test pro Woche.
- Ab Beginn der Klausurprüfungen ist von allen Personen am Prüfungsort beziehungsweise am Ort des Ergänzungsunterrichts täglich ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen (Getestet, Genesen).
- Prüfungskandidat/innen, die getestet sind, erbringen folgenden Nachweis durch eine Testung in der Schule oder in einer externen Teststelle:
- negatives Testergebnis eines Antigentests, der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf ODER
- negatives Testergebnis eines PCR-Tests, der nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
- Prüfungskandidat/innen, die geimpft sind, erbringen ebenfalls einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr mittels Antigen- oder PCR-Test.
- Prüfungskandidat/innen, die genesen sind, bestätigen, dass sie in den letzten 60 Tagen eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben. Die 60-tägige Testbefreiung gilt ab dem Datum des ersten positiven PCR-Testergebnisses.
Rahmenbedingungen der Klausuren und mündlichen Prüfungen
- Die Anzahl der Themenbereich der mündlichen Prüfungsgebiete wird an AHS eingeschränkt.
- Die Dauer der Klausurarbeit wird um 60 Minuten verlängert.
- Ersatzprüfungstermine sind vorgesehen. Befindet sich ein/e Prüfungskandidat/in zur Zeit der Klausur in behördlich angeordneter Quarantäne, „verliert“ er/sie dadurch keinen Prüfungsantritt.
Vorbereitungsphase
- Ergänzungsunterricht ab der vorletzten Unterrichtswoche ermöglicht die gezielte Vorbereitung auf die Klausurprüfung und die mündlichen Prüfungen.
- Ortsungebundener, digital gestützter Unterricht kann ab den letzten fünf Unterrichtstagen vor Beginn der Klausurprüfung durch die Schulleitung angeordnet werden.
Details entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Erlass.