Eckpunkte zum Schulbetrieb nach den Semesterferien
Nach den Semesterferien startet der Schulbetrieb in Niederösterreich und Wien ab 8. Februar 2021, in allen anderen Bundesländern ab 15. Februar 2021.
Schulbetrieb in Volksschulen
- Alle Volksschulen werden im Präsenzunterricht geführt.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests.
- Schüler/innen, die sich nicht testen lassen wollen, erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge für die Arbeit zuhause.
Schulbetrieb in Sonderschulen
- Die 1. bis 4. Schulstufen der Sonderschulen werden im Präsenzunterricht geführt.
- Für Sonderschulen ab der 5. Schulstufe gilt der Schichtbetrieb. Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt: Die Schüler/innen der Gruppe A besuchen Montag und Dienstag die Schule. Die Schüler/innen der Gruppe B haben am Mittwoch und Donnerstag Präsenzunterricht. Am Freitag werden beide Gruppen im Distance-Learning unterrichtet. In der Folgewoche kommt die Gruppe B Montag/Dienstag, die Gruppe A am Mittwoch/Donnerstag in die Schule. Freitag bleibt im Distance-Learning. So wird der Wechsel fortgesetzt.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests.
Schulbetrieb in Mittelschulen, der AHS-Unterstufe und in Polytechnischen Schulen
- Schichtbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler
- Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt: Die Schüler/innen der Gruppe A besuchen Montag und Dienstag die Schule. Die Schüler/innen der Gruppe B haben am Mittwoch und Donnerstag Präsenzunterricht. Am Freitag werden beide Gruppen im Distance-Learning unterrichtet. In der Folgewoche kommt die Gruppe B Montag/Dienstag, die Gruppe A am Mittwoch/Donnerstag in die Schule. Freitag bleibt im Distance-Learning. So wird der Wechsel fortgesetzt.
- Schüler/innen, die sich nicht testen lassen wollen, erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge für die Arbeit zuhause.
Schulbetrieb in AHS-Oberstufen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen und Berufsschulen
- Schulen führen tageweise Präsenzunterricht durch.
- Der Unterricht sollte in einem zweitägig wechselnden Schichtbetrieb (Gruppe/Klasse A am Montag und Dienstag, Gruppe/Klasse B am Mittwoch und Donnerstag) organisiert werden. Der Freitag kann individuell für den Unterricht in kleinen Gruppen genutzt werden. Es dürfen nie mehr als 50 % der Schüler/innen der Sekundarstufe II gleichzeitig am Schulstandort sein.
Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests. Das gilt für alle Schularten.
- Erlass: Schulbetrieb ab dem 8. Februar 2021 (GZ 2021-0.065.827) (PDF, 159 KB)
- Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (BGBl. II Nr. 56/2021)
- Schreiben an die Ausbildungsbetriebe vom 8. Februar 2021 (PDF, 353 KB)
- Elternbrief des Herrn Bundesministers für Schüler/innen der Volksschulen zum Schulbetrieb nach den Semesterferien (PDF, 127 KB)
- Elternbrief des Herrn Bundesministers für Schüler/innen der Sonderschulen zum Schulbetrieb nach den Semesterferien (PDF, 127 KB)
- Elternbrief des Herrn Bundesministers für Schüler/innen der Mittelschulen, AHS-Unterstufe und Polytechnischen Schulen (PDF, 128 KB)
- Elternbriefe in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Dari/Farsi, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Slowenisch, Türkisch und Ungarisch
Alle Informationen zu den Antigen-Selbsttests und Einverständniserklärungen zum Download