Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22
In den letzten Wochen des Schuljahres 2021/22 konnten die Schulen auf Grund sinkender COVID-19-Infektionszahlen Schritt für Schritt in die Normalität zurückkehren. Die aktuelle Situation ermöglicht es, nun auch die verbleibenden Maßnahmen aufzuheben.
Nach Mittwoch, 1. Juni 2022, werden die PCR-Testungen an den Schulen bis auf Weiteres eingestellt. Das bedeutet auch, dass die Testlogistik eingestellt wird.
Bei auftretenden Infektionsfällen in einer Klasse können jedoch weiterhin bedarfsgerecht Antigen-Schnelltests durchgeführt werden.
Selbstverständlich werden die Lockerungsmaßnahmen evaluiert und das Infektionsgeschehen genau beobachtet. Bei veränderter Risikolage werden auch zukünftig entsprechende Testsysteme bereit gestellt werden.
Erlass und Verordnung folgen in Kürze.
Frühere Erlässe
- Erlass zum Schulbetrieb ab dem 25. April 2022 (22. April 2022) (PDF, 119 KB)
- Erlass zum Schulbetrieb ab dem 19. April 2022 (7. April 2022) (PDF, 111 KB)
- Erlass zum Schulbetrieb ab dem 28. Februar 2022 (24. Februar 2022) (PDF, 100 KB)
- Erlass zum Schulbetrieb ab dem 20. Februar 2022 (17. Februar 2022) (PDF, 71 KB)
- Erlass: Ergänzungen zum Erlass vom 2. Februar 2022 (10. Februar 2022) (PDF, 84 KB)
- Erlass: Informationen zum Schulbetrieb ab 7. Februar 2022 – Rückkehr zur Normalität (2. Februar 2022) (PDF, 72 KB)
- Erlass: Maßnahmen für den Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022 (7. Jänner 2022) (PDF, 184 KB)
- Erlass zum Schulbetrieb ab 13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022 (9. Dezember 2021) (PDF, 88 KB)
- Erlass: Maßnahmen für den Schulbetrieb in ganz Österreich ab dem 22. November 2021 – Die Schulen bleiben offen (19. November 2021) (PDF, 75 KB)
- Erlass: Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (3. Auflage, 16. November 2021) (PDF, 285 KB)
- Erlass: Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (2. Auflage, 2. November 2021) (PDF, 248 KB)
- Erlass: Sichere Schule Schuljahr 2021/22 (25. August 2021) (PDF, 278 KB)
Verordnungen
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19-Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 (COVID-19-Schulverordnung 2021/22 – C-SchVO 2021/22) (RIS)
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 geändert wird (BGBl. II Nr. 161/2022 vom 20. April 2022) (RIS)
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der der 7. Jänner 2022 für schulfrei erklärt (Schulfreierklärungsverordnung 2022) wird (BGBl. II Nr. 547/2021 vom 14. Dezember 2021) (RIS)
Der 4-Punkte-Plan des BMBWF
Der 4-Punkte-Plan des BMBWF ermöglicht in einem Zusammenspiel von Maßnahmen regional und standortbezogen flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren zu können:
- Frühwarnsystem für Schulen und elementarpädagogische Einrichtungen
- Regelmäßige PCR- und Antigen-Tests an allen Schulen
- Impfangebote/Impfbusse im Umfeld der Schulen in den Bundesländern
- Effiziente Raumluftreiniger im Schulbereich – dort wo Luftaustausch über Fenster nicht möglich ist
Alle Details zum 4-Punkte-Plan des BMBWF finden Sie unter www.sichereschule.at.