Änderungen im Bereich der abschließenden Arbeiten an AHS und BMS
Am 22. Juli 2024 wurden im Parlament Änderungen bei den abschließenden Arbeiten an AHS und BMS beschlossen.
Im Rahmen der abschließenden Arbeit an AHS können Schülerinnen und Schüler ab dem Haupttermin 2026 einen forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Zugang wählen.
Schülerinnen und Schüler der letzten Schulstufe im Schuljahr 2024/25 können bis zum 30. September 2024 entscheiden, ob sie anstatt der vorwissenschaftlichen Arbeit, deren Themenstellung im April 2024 von der Schulleitung genehmigt wurde, eine forschende, gestalterische oder künstlerische abschließende Arbeit verfassen oder die ursprüngliche Themenstellung wie geplant bearbeiten werden. Alternativ können sie, anstatt eine abschließende Arbeit zu verfassen, zu einer zusätzlichen schriftlichen oder mündlichen Prüfung antreten.
Die neue Prüfungsordnung AHS wird Mitte November vorliegen.
Antworten auf häufige Fragen sowie unterstützende Materialien zur Umsetzung für AHS
Die Abschlussarbeit an Berufsbildenden mittleren Schulen inklusive Sonderformen ist abgeschafft. Das bedeutet, dass im Rahmen der abschließenden Prüfung an einer BMS inklusive Sonderformen ab sofort keine Abschlussarbeit mehr zu verfassen und zu präsentieren ist. Weder im Falle einer bereits erfolgten negativen Beurteilung oder eines Erstantritts zu einem Prüfungstermin, der nach dem 22. Juli 2024 anberaumt ist.
Antworten auf häufige Fragen zu abschließenden Arbeiten an BMS