Entwurf: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen sowie die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden
Begutachtungsfrist: 4. Mai 2022
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
- Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten
- Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I mit digitalen Kompetenzen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
- Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
- Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
- Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
- Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen
- Einführung von digitaler Grundbildung als Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I