Dienst- und Naturalwohnungen; Änderungen der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 2003
Geschäftszahl: 466/13-III/13/03
Sachbearbeiter: LEISTNER
Tel. 01/531 20 / 3362
Fax 01/531 20 / 3379
Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 2003
Rechtsgrundlage: § 24a GG 1956,
§ 5 Richtwertgesetz, BGBl.Nr. 800/1993
Geltung: unbefristet
Rundschreiben Nr. 14/2003
An alle Dienststellen
In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom 26.3.2003, GZ. 924.570/2-II/2/03, betreffend Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte ab 1. April 2003, zur gefälligen Kenntnis und weiteren Veranlassung übermittelt.
Zusatz für die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien):
Die erforderlichen Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen sind von do. vorzunehmen und Abschriften anher vorzulegen.
Zusatz für die dem ho. Bundesministerium direkt nachgeordneten Dienststellen:
Die entsprechenden Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen über die Höhe der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen sowie die damit verbundenen Änderungen der Höhe der Einbehalte von den Bezügen werden von ha. wahrgenommen.
Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer und bezüglich der ausgegliederten Einrichtungen nur für die dort in Verwendung stehenden Bundesbeamten.
Wien, 10. April 2003
Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch
F.d.R.d.A.: