Belohnung anlässlich der Lehrabschlussprüfung "mit Auszeichnung"
Hinweis
Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 21/2019: Belohnungen anlässlich der Lehrabschlussprüfungen
Geschäftszahl: BMUKK-466/0011-III/9/2008
SachbearbeiterIn: MinR Werner Schwab
Abteilung: III/9
T +43 1 53120-3382
F +43 1 53120-813382
werner.schwab@bmukk.gv.at
Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Belohnung anlässlich der Lehrabschlussprüfung „mit Auszeichnung“
Rechtsgrundlage: § 22 VBG
Geltung: Unbefristet
Rundschreiben Nr.12/2008
An alle Dienststellen
Über Anregung des Zentralausschusses für Bundesbedienstete werden die Belohnungen für Lehrabschlussprüfungen neu geregelt:
Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung: Belohnung von € 150,-
Lehrabschlussprüfung ohne Auszeichnung: Belohnung von € 80.-
Das Rundschreiben 14/2004 tritt somit außer Kraft.
Wien, 26. Juni 2008
Für die Bundesministerin:
MinR Kurt Rötzer