Grundsatzerlass Leseerziehung - Neufassung
BMB-29.540/0008-I/4a/2017
Sachbearbeiter/in:
MinR.in Mag.a Maria Dippelreiter
Abteilung I/4a
T +43 1 53120-2850
F +43 1 53120-812850
maria.dippelreiter@bmb.gv.at
Rundschreiben Nr. 33/2017
Verteiler: Alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien
Rektorate der Pädagogischen Hochschulen
Direktionen der Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen
Direktionen der Zentrallehranstalten
Sachgebiet: Bekanntgabe Grundsatzerlass Leseerziehung
Inhalt: Lesekompetenzen
Geltung: unbefristet
An alle LSR/SSR für Wien
Lesekompetenz ist die Voraussetzung für eine adäquate persönliche Entwicklung. Sie ermöglicht die Teilhabe an Politik und Gesellschaft und führt zum mündigen Bürgertum hin.
Aufgrund der Dynamik der Veränderungen in der Lesepädagogik und -didaktik, insbesondere hervorgerufen durch die Entwicklung des Österreichischen Leseplans (ORLP) und der Grundkompetenzen sowie von Grundsatzerlässen aus anderen Bereichen ist die Überarbeitung des Grundsatzerlasses zur Leseerziehung erfolgt.
Der aktualisierte Erlass wird beiliegend mit der Bitte um Bekanntmachung und Anwendung übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Wien, 12. Dezember 2017
Für die Bundesministerin:
SektChef Kurt Nekula, MA