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Schul- und Personalentwicklung

Auswahl der Lehrpersonen
Bestellung von Schulleiter/innen
Bedarfsgerechte Fortbildung

Auswahl der Lehrpersonen

  • Die Leitung der Schule bzw. des Schulclusters wählt neu hinzukommende Lehrpersonen selbstständig aus.
  • Die Behörde prüft die formalen Erfordernisse und übernimmt die dienstrechtliche Abwicklung bzw. greift nur steuernd ein, wenn sich für bestimmte Standorte keine geeigneten Bewerber/innen finden.

Bestellung von Schulleiter/innen

Für die Bestellung der Schul- und Clusterleiter/innen wird ein einheitliches und standardisiertes Auswahlverfahren angelegt (Pflichtschul- und Bundesschulbereich). Die Ausschreibung der Leitungsfunktionen erfolgt durch die Bildungsdirektion.

Folgende Erfordernisse sind gesetzlich vorgesehen:

  • fachliche und pädagogische Eignung sowie mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Lehrperson an Schulen
  • erfolgreiche Absolvierung des ersten Teils des Hochschullehrgangs NEU für Führungskräfte (20 ECTS) bzw. einschlägige Führungs- und Managementkompetenzen
  • Beschreibung der Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion an der jeweiligen Schule

Die bisherige Parteienstellung der Bewerber/innen wird abgeschafft. (Dadurch sind jahrelange Verzögerungen bei Bestellungsverfahren nicht mehr möglich).

Bestellungen erfolgen zunächst auf 5 Jahre befristet, danach bei positivem Verwendungsnachweis unbefristet.

Im Bundesschulbereich besteht die Begutachtungskommission in Anlehnung an das Ausschreibungsgesetz aus

  • dem/der Bildungsdirektor/in (Vorsitz)
    und je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter
  • der Schulaufsicht
  • der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
  • des zuständigen Fachausschusses

Mit beratender Stimme nehmen teil:

  • Eine externe Expertin/ ein externer Experte (führt Assessment durch)
  • Ein/e Elternvertreter/in und ein/e Schulvertreter/in des jeweiligen Schulgemeinschaftsausschusses (SGA)
  • die/der Gleichbehandlungsbeauftragte

Im Pflichtschulbereich besteht die Begutachtungskommission aus

  • dem/der Bildungsdirektor/in (Vorsitz)
    und je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter
  • der Schulaufsicht
  • der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
  • des zuständigen Zentralausschusses

Mit beratender Stimme nehmen teil:

  • Eine externe Expertin/ ein externer Experte (führt Assessment durch)
  • Ein/e Elternvertreter/in und ein/e Schulvertreter/in des jeweiligen Schulgemeinschaftsausschusses (SGA) oder dem Schulforum
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Schulerhalters (Schulerhalterverbandes) sowie
  • die/der Gleichbehandlungsbeauftragte

Bedarfsgerechte Fortbildung

Schulinterne Fortbildungen werden ausgebaut. Der Anteil wird sich stärker an den Bedürfnissen der Schulstandorte bzw. –cluster orientieren.

Die Schul- bzw. Clusterleitung ist für die Personalentwicklung der Lehrkräfte zuständig und fragt Fort- und Weiterbildungen direkt bei den Pädagogischen Hochschulen an.

Falls im Pool der Pädagogischen Hochschule bzw. der Hochschulverbünde kein passendes Personal zur Verfügung steht, können auch externe Anbieter eingebunden werden.

Seitdem Schuljahr 2018/19 hat die Schulleitung (Schulcluster-Leitung) mit jeder Lehrperson regelmäßig einzeln oder in Kleingruppen Gespräche zur Planung der individuellen Fort- und Weiterbildung für die kommenden drei Schuljahre zu führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind schriftlich zusammenzufassen und von der Schulleitung (Schulcluster-Leitung) sowie der Lehrperson zu unterfertigen. Eine Ausfertigung dieser Zusammenfassung verbleibt bei der Lehrperson.

Mit einem berufsbegleitenden elektronischen Portfolio werden alle Fort- und Weiterbildungsaktivitäten der Pädagog/innen dokumentiert.

Die Schule bzw. der Schulcluster wird bei der Umsetzung der Schulautonomie durch geeignete Angebote in der Entwicklung begleitet.

Schritt für Schritt zur neuen Lehrkraft. Ein anwendungsorientierter Leitfaden für Schulleitungen

Letzte Aktualisierung: 18. September 2019