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Studierende

Studierende können in der Sommerschule wichtige Praxiserfahrung beim Unterrichten, mit dem Fokus auf projektorientierten Unterricht sammeln. Sie lernen einen Sommerschulstandort in der Region ihrer Wahl kennen, zum Beispiel in ihrer Heimatregion. Außerdem können Studierende mit ihrer Teilnahme an der Sommerschule und dem Besuch der Begleitlehrveranstaltung 5 ECTS-Anrechnungspunkte für ihr Studium sammeln und erhalten eine Vergütung in Höhe von 32,20 Euro je vereinbarter Wochenstunde (damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten). 

Studierende können sich an jener Universität bzw. Pädagogischen Hochschule für die Begleitlehrveranstaltung zur Sommerschule anmelden, an der Sie für ihr Lehramtsstudium zugelassen sind. Die Anmeldung für einen Sommerschulkorb (von der jeweiligen Bildungsdirektion definierte Standortregion) erfolgt Anfang Mai über einen Link, der von der jeweiligen Universität bzw. Pädagogischen Hochschule an die angemeldeten Studierenden übermittelt wird. 

Studierende, die bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule unterrichtet haben und im Rahmen der Sommerschule 2023 in einem vertraglichen Lehrpersonendienstverhältnis unterrichten möchten, können sich ab Anfang Mai ebenso unter diesem Link registrieren, für einen Schulkorb anmelden und somit Ihr Interesse bekunden. 

Der Link kann bei der jeweiligen Bildungsdirektion angefordert werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung unter dem Link nur abgeschlossen werden kann, wenn alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind sowie alle notwendigen Daten angegeben wurden.

BD Burgenland: sommerschule@bildung-bgld.gv.at
BD Kärnten: sommerschule@bildung-ktn.gv.at
BD ​​​​​​​Niederösterreich: sommerschule@bildung-noe.gv.at
BD ​​​​​​​Oberösterreich: sommerschule@bildung-ooe.gv.at
BD ​​​​​​​Salzburg: sommerschule@bildung-sbg.gv.at
BD ​​​​​​​Steiermark: sommerschule@bildung-stmk.gv.at
BD ​​​​​​​Tirol: sommerschule@bildung-tirol.gv.at
BD ​​​​​​​Vorarlberg: sommerschule@bildung-vbg.gv.at
BD Wien: sommerschule@bildung-wien.gv.at

FAQ

(06.03.2023)

  • Sie sammeln durch angeleitetes und eigenverantwortliches Unterrichten Praxiserfahrung mit dem Fokus auf projektorientierten Unterricht.
  • Sie erhalten Einblicke in einen sprachsensiblen Unterricht mit dem Fokus Deutsch als Unterrichtsprache.
  • Sie erwerben ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch die Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation.
  • Sie lernen einen Sommerschulstandort in der Region Ihrer Wahl, zum Beispiel in Ihrer Heimatregion, kennen.
  • Sie können Schulstandorte als Lehrkraft kennenlernen, an denen Sie sich nach Abschluss des Studiums bewerben, und sich bereits am Standort vernetzen.
  • Sie können im Sommer 5 ECTS-Anrechnungspunkte sammeln. Sie erhalten zusätzlich ein spezielles Teilnahmezertifikat.
  • Sie erhalten eine Vergütung in Höhe von 32,20 Euro je vereinbarter Wochenstunde (damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten).

(10.03.2023)

Studierende können sich an jener Universität bzw. Pädagogischen Hochschule für die Begleitlehrveranstaltung zur Sommerschule anmelden, an der sie für ihr Lehramtsstudium zugelassen sind. Die Anmeldung für einen Sommerschulkorb (von der jeweiligen Bildungsdirektion definierte Standortregion) erfolgt Anfang Mai über einen Link, der von der jeweiligen Universität bzw. Pädagogischen Hochschule an die angemeldeten Studierenden übermittelt wird.

Studierende, die bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule unterrichtet haben und im Rahmen der Sommerschule 2023 in einem vertraglichen Lehrpersonendienstverhältnis unterrichten möchten, können sich ab Anfang Mai ebenso unter dem Link registrieren, für einen Schulkorb anmelden und somit Ihr Interesse bekunden.

Der Link wird ab Anfang Mai hier zur Verfügung stehen.

(06.03.2023)

Aufgrund von Schulraumüberlassungen im Zuge der Sommerschule, können Volksschulen auch Sommerschulstandorte für die Sekundarstufe sein sowie Allgemeinbildende Höhere Schulen und Mittelschulen auch Sommerschulstandorte für die Primarstufe.

(06.03.2023)

Die Übermittlung der Bestätigungsmails kann einige Minuten in Anspruch nehmen, bitte haben Sie diesbezüglich etwas Geduld und überprüfen Sie auch Ihren Spamordner. Sollten Sie dennoch kein Bestätigungsmail erhalten haben, wenden Sie sich an sommerschule@bmbwf.gv.at. Welchen Standort Sie ausgewählt haben, können Sie selbst laufend im System einsehen.

(06.03.2023)

Wenn Sie in den vergangenen Jahren bereits in der Sommerschule unterrichtet haben und interessiert sind, im Rahmen der Sommerschule 2023 in einem vertraglichen Lehrpersonendienstverhältnis zu unterrichten, können Sie sich ab Anfang Mai ebenso unter dem Link registrieren, für einen Schulkorb anmelden und somit Ihr Interesse bekunden. Der Link kann bei der jeweiligen Bildungsdirektion angefordert werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung unter dem Link nur abgeschlossen werden kann, wenn alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind sowie alle notwendigen Daten angegeben wurden.

Auf einen Einsatz in der Sommerschule 2023 ohne Begleitlehrveranstaltung besteht jedoch kein Anspruch. Die Personalplanung liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektionen und erfolgt nach Bedarf.

(06.03.2023)

Ja, sofern Sie sich für die Begleitlehrveranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie 5 ECTS-Anrechnungspunkte. Die Anrechnung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Universität bzw. Pädagogischen Hochschule, an der Sie für Ihr Lehramtsstudium zugelassen sind.

(06.03.2023)

Ja, ein Splitting ist nicht möglich.

(06.03.2023)

Ja, bitte vergewissern Sie sich vor Ihrer Anmeldung, ob Sie über die zeitlichen Ressourcen verfügen, an der gesamten Laufzeit der Sommerschule vor Ort sein zu können.

(06.03.2023)

Sie sind entweder Masterstudierende/r oder befinden sich im Sommersemester 2023 bereits in einem höheren Semester Ihres Bachelorstudiums. Die Letztentscheidung hinsichtlich der Voraussetzungen liegt bei der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule, an der Sie für Ihr Lehramtsstudium zugelassen sind. Das BMBWF empfiehlt die Teilnahme an der Sommerschule ab dem 4. oder 5. Semester gemessen an der Regelstudiendauer.

(06.03.2023)

Studierende der Sekundarstufe Allgemeinbildung können an der Sommerschule teilnehmen, wenn Sie die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik oder Englisch studieren.

(06.03.2023)

Studierende können sich bis Ende April 2023 an der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule für die Begleitlehrveranstaltung anmelden, an der sie für ihr Lehramtsstudium zugelassen sind. Es sind bitte die Anmeldefristen der jeweiligen Institution zu beachten.

Die Bildungsdirektionen haben für die Sommerschule 2023 sogenannte Schulkörbe festgelegt, in denen ein oder mehrere Standorte der Sommerschule gesammelt sind. Anfang Mai wird von der jeweiligen Universität bzw. Pädagogischen Hochschule an die angemeldeten Studierenden ein Link übermittelt, unter dem sie sich registrieren und einen Schulkorb wählen können.

Der Link kann auch bei der jeweiligen Bildungsdirektion angefordert werden. 
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung unter dem Link nur abgeschlossen werden kann, wenn alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind sowie alle notwendigen Daten angegeben wurden.

(06.03.2023)

In den Sommerschulgruppen kann alleine, gemeinsam mit einer/einem anderen Studierenden oder gemeinsam mit einer Lehrkraft unterrichtet werden. Die Zuteilung erfolgt je nach Verfügbarkeit der zu unterrichtenden Gruppen durch die jeweilige Bildungsdirektion im Bundesland.

(06.03.2023)

Sie werden im Rahmen einer Lehrveranstaltung an Ihrer Universität oder Pädagogischen Hochschule auf die Sommerschule vorbereitet. Bezüglich einer gemeinsamen Vorbereitung für Ihren Einsatz am Standort werden Sie von der Sommerschulleitung rechtzeitig kontaktiert.

(24.02.2022)

Abseits der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Zeiten planen Sie neben den Anwesenheitszeiten während der Sommerschule (in den letzten zwei Sommerferienwochen vom 22. August bis 2. September 2022 (Burgenland, Niederösterreich und Wien) beziehungsweise 29. August bis 9. September 2022 (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg) bitte auch etwaige Zeiten für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein. Wir bitten Sie, hier die Details flexibel mit den verantwortlichen Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort zu klären.

(06.03.2023)

An jedem Standort unterstützen Sie die Sommerschulleitung in ihrer Verantwortung für das unterrichtende Lehrpersonal. Im Rahmen der Begleitlehrveranstaltungen werden Sie durch die jeweilige Pädagogische Hochschule bzw. Universität betreut.

Direkte Unterstützung im Unterricht erhalten Sie auch durch Buddys, wenn diese am Sommerschulstandort verfügbar sind.

(06.03.2023)

Materialkosten, die zur Durchführung der Sommerschule anfallen, sind vom jeweiligen Schulerhalter zu tragen. Als Studierende bzw. Studierender stimmen Sie sich dafür mit der Sommerschulleitung ab.

(06.03.2023)

Die Bildungsdirektionen haben für die Sommerschule 2023 sogenannte Schulkörbe festgelegt, in denen ein oder mehrere Standorte der Sommerschule gesammelt sind. Sie können einen Schulkorb wählen, in dem Sie im Rahmen der Sommerschule unterrichten möchten. Die Anmeldung zu einem Schulkorb ist österreichweit möglich und nicht an das Bundesland Ihrer Universität oder Pädagogischen Hochschule gebunden. Die Zuteilung zum Sommerschulstandort erfolgt durch die jeweilige Bildungsdirektion im Bundesland und Sie werden über die Mailadresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, über den genauen Sommerschulstandort informiert. 

(06.03.2023)

Studierende erhalten für den Förderunterricht in der Sommerschule keine Beurteilung durch einen Pädagogen bzw. eine Pädagogin, sondern eine Bestätigung der Teilnahme an der Sommerschule durch die Sommerschulleitung bzw. von der durch die Schulleitung betrauten Lehrperson. Die Leistungsbeschreibung erfolgt mittels Bestätigung durch die Schulleitung, dass der Förderunterricht in der Sommerschulgruppe geleistet wurde.

(06.03.2023)

Eine Beurteilung der Lehrveranstaltung ist gemäß Prüfungsordnung der jeweiligen Universität bzw. Pädagogische Hochschule vorgesehen.

(06.03.2023)

Wenn Sie im Zeitraum der Sommerschule erkranken, wenden Sie sich bitte an die Sommerschulleitung Ihres Sommerschulstandortes.

(06.03.2023)

Der Unterricht darf nur in für den Schulbetrieb genehmigten Räumen stattfinden, kurzzeitige Aktivitäten außerhalb des Schulgebäudes sind aber möglich (zum Beispiel Bewegungssequenz im Freien). Schulveranstaltungen sind nicht zulässig.

(06.03.2023)

Die Sommerschulleitung hält eine standortspezifische Konferenz, zur Information und Vorbereitung auf die Sommerschule mit allen beteiligten Personen ab (Studierende, Pädagoginnen und Pädagogen, gegebenenfalls Buddys) und verantwortet die Kontaktaufnahme. Mit der Zuteilung der Bildungsdirektion zu einem Sommerschulstandort erhalten Sie die Kontaktdaten der Sommerschulleitung.

(06.03.2023)

Ein Austausch ist besonders empfehlenswert und auch im Rahmen der Begleitung durch die Sommerschulleitung vorgesehen.

(06.03.2023)

Diese Entscheidung obliegt der jeweiligen Pädagogischen Hochschule bzw. Universität.

(06.03.2023)

Ja. Im Rahmen der Begleitlehrveranstaltung werden Sie dazu auf die Sommerschule vorbereitet und die Sommerschulleitung unterstützt bei der Planung und Organisation der Sommerschule am Standort.

(06.03.2023)

Bitte informieren Sie sich an der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule, an der Sie für Ihr Lehramtsstudium zugelassen sind.

(06.03.2023)

Wenden Sie sich bitte an Ihre Universität bzw. Pädagogischen Hochschule, an der Sie für Ihr Lehramtsstudium zugelassen sind.

(06.03.2023)

Wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bildungsdirektion und zwar in dem Bundesland, in dem Sie Ihren gewünschten Schulkorb gewählt haben.

(06.03.2023)

Wenden Sie sich bitte an Ihre Sommerschulleitung. Die Kontaktdaten Ihrer Sommerschulleitung erhalten Sie mit der Zuteilung der Bildungsdirektion zu einem Sommerschulstandort.

(06.03.2023)

Lehramtsstudierende mit dem Schwerpunkt oder der Spezialisierung „Inklusive Pädagogik“ können in inklusiven Sommerschulgruppen unterrichten. Dies kann bei der Registrierung und Anmeldung zu einer Sommerschulregion vermerkt werden. Dann kann gegebenenfalls eine Zuteilung zu einer inklusiven Sommerschulgruppe erfolgen, in denen 1-3 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. Masterstudierende mit Schwerpunkt oder Spezialisierung „Inklusive Pädagogik“ dürfen in inklusiven Sommerschulgruppen alleine unterrichten, Bachelorstudierende mit Schwerpunkt oder Spezialisierung „Inklusive Pädagogik“ dürfen nur gemeinsam mit einer Lehrkraft in inklusiven Sommerschulgruppen unterrichten.

Den Studierenden gebührt für die Verwendung in der Sommerschule je vereinbarte Wochenstunde eine Vergütung in Höhe von 32,2 Euro Brutto. Damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten.

(10.03.2023)

Nein, Studierende, die ab Herbst 2023 ihren Dienst in der Schule antreten, können aufgrund der Überschneidungen mit den Induktionslehrveranstaltungen nicht an der Sommerschule teilnehmen.

(02.05.2023)

Haben Sie zum Zeitpunkt der Sommerschule kein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrperson, so müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben, Ihre Kontodaten zur Überweisung der Vergütung, Daten zu Ihrem Studium und ob Sie bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule tätig waren (wenn ja, Angabe des Jahres, Sommerschulstandort, Bundesland und Institution an der Sie die Begleitlehrveranstaltung besucht haben erforderlich).

Wenn Sie bereits früher ein Dienstverhältnis als Lehrperson hatten, müssen Sie Ihre ehemalige Personalnummer und die Behörde angeben, zu der das frühere Dienstverhältnis bestand. 

Für Ihren Dienstvertrag im Rahmen der Sommerschule 2023 braucht es darüber hinaus noch Dokumente, die Sie hochladen müssen. Nur wenn alle Dokumente hochgeladen sind, können Sie die Registrierung abschließen!

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Handunterschriebener Lebenslauf
  • Reifeprüfungszeugnis
  • Aktueller Studienerfolgsnachweis/Leistungsnachweis/Sammelzeugnis
  • Inskriptionsbestätigung
  • Kontoerklärung (Antrag auf bargeldlose Gehaltszahlung erhalten Sie bei Ihrer Bank, als „bezugsauszahlende Stelle“ ist die Bildungsdirektion des Bundeslandes anzuführen, in dem Sie in der Sommerschule tätig sein wollen)

Haben Sie zum Zeitpunkt der Sommerschule ein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrperson, so müssen Sie angeben in welchem Bundesland Sie angestellt sind, Ihre Personalnummer, die Schulkennzahl der Stammschule, ob Sie bei Bund oder Land angestellt sind sowie persönliche Daten.

(02.05.2023)

Bei technischen Fragen zur Registrierung und Anmeldung unter dem Link, wenden Sie sich bitte an sommerschule@bmbwf.gv.at

(02.05.2023)

Nein, wenn Sie zum Zeitpunkt der Sommerschule ein aufrechtes Dienstverhältnis haben, ist aus verrechnungstechnischen Gründen das Unterrichten in der Sommerschule nur in jenem Bundesland möglich, in dem das Dienstverhältnis besteht.