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Durchführungshinweise für Schulen (verpflichtende Module)

Die wichtigsten Schritte für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der verpflichtenden Module der iKMPLUS sind in den Checklisten für Schulleitungen und Lehrpersonen zusammengefasst

Primarstufe

Sekundarstufe

Auf der Sekundarstufe kommen die Basismodule der iKMPLUS erstmalig auch auf der 8. Schulstufe zum Einsatz. Für jene Schülerinnen und Schüler, die bereits im Herbst 2022 auf der 7. Schulstufe an den Basismodulen teilgenommen haben, ist nun ein Vergleich gegenüber den Ergebnissen des Vorjahres möglich.  

Daneben werden erstmals sogenannte Fokusmodule angeboten. Sie ermöglichen – ausgehend von den Ergebnissen der Basismodule – eine vertiefende Diagnostik im Falle augenscheinlicher Lernstärken oder Lernschwächen.

Die bereits aus dem Schuljahr 2022/23 bekannten Bonus- und Orientierungsmodule der iKMPLUS werden als freiwilliges Angebot weitergeführt. 

Im Bereich der Primarstufe findet im Frühjahr 2024 erstmalig die Durchführung der Zyklusmodule auf der 4. Schulstufe statt. Das Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht) findet für leseschwache Schüler/innen verbindlich statt. 

In Ergänzung zu den fachlichen Kompetenzerhebungen der iKMPLUS wird für die Schulstufen 1 bis 10 das Instrument Einschätzbogen für überfachliche Kompetenzen zur freiwilligen Anwendung im Ermessen der Lehrperson zur Verfügung gestellt.

Die verpflichtenden Module der iKMPLUS werden gem. § 1 und § 4 der Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen (BistV; BGBl. II Nr. 1/2009 idgF) an allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen, allgemeinbildenden höheren Schulen und Mittelschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung sowie in (an andere Schularten angegliederten) Volks- und Mittelschulklassen durchgeführt. 

Statutschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung und Sonderschulen sind von der Verpflichtung NICHT betroffen. Sie können alle Module der iKMPLUS in ihrem eigenen Ermessen in Anspruch nehmen. 

Die freiwilligen Module der iKMPLUS stehen allen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I zur Nutzung zur Verfügung.

Gemäß § 1 BistV sind die folgenden Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme an verpflichtenden Modulen der iKMPLUS ausgenommen, können jedoch im Ermessen der Lehrperson an allen Modulen zum Zwecke der Förderdiagnostik teilnehmen:

  • Außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf; mit körperlicher, psychischer oder kognitiver Behinderung oder Sinnesbehinderung, sofern sie
    • nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder;
    • auch mit im Unterricht zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen nicht bearbeiten können.

Für die 9. Schulstufe stehen auch im Wintersemester die freiwilligen Angebote der iKMPLUS-Orientierungsmodule (Diagnoseinstrumente für die 9. Schulstufe, ehemalige IKM 9) zur Verfügung. 
Auch der Einschätzbogen für überfachliche Kompetenzen kann auf den Schulstufen 9 und 10 freiwillig als ergänzendes Instrument und im Ermessen der Lehrpersonen zur Anwendung kommen.

Die Festlegung der exakten Durchführungstage innerhalb des jeweiligen Erhebungszeitraums erfolgt an der Schule. Eine Durchführung mit allen Klassen bzw. aller Kompetenzbereiche am selben Tag ist nicht erforderlich. 

Alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte sind rechtzeitig, das heißt circa einen Monat vor der Durchführung, über die Termine und Zielsetzungen der iKMPLUS zu informieren. Eine Elterninformation wird dazu als Kopiervorlage zur Verfügung gestellt: 

Im Falle von (zum Beispiel krankheitsbedingten) Abwesenheiten am Tag der Durchführung eines verpflichtenden Moduls (Basismodule, Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht)) ist das jeweilige Modul mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern innerhalb des Erhebungszeitraums nachzuholen, um auch für sie zusätzliche förderrelevante Informationen zu generieren.

Die iKMPLUS wirft ein Blitzlicht auf die aktuell vorhandenen und abrufbaren Kompetenzen. Dazu ist es wichtig, dass die Aufgaben erstmalig am Tag der Durchführung von den Schülerinnen und Schülern eingesehen und bearbeitet werden. Auch im Anschluss an die Durchführung werden die Aufgaben sicher verwahrt und nicht vervielfältigt.

Für Lehrpersonen stellt das IQS zur Vorbereitung auf die iKMPLUS kommentierte Muster-Aufgabenpakete sowie ein Video-Tutorial „How-to iKMPLUS-Plattform“ zur Verfügung. 

Schülerinnen und Schüler werden mit Hilfe von ebenfalls vom IQS produzierten Videos mit den Aufgaben- und Lösungsformaten vertraut gemacht. Ein gezieltes Üben für die iKMPLUS ist nicht erforderlich und nicht zielführend.

Video-Tutorial für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler

Kommentierte Muster-Aufgabenpakete Basismodule

Primarstufe

Sekundarstufe

Die iKMPLUS-Plattform ist für Windows-Desktop-PCs und -Laptops (ab 12 Zoll) mit aktuellen Versionen von Mozilla Firefox oder Google Chrome optimiert. Das IQS empfiehlt daher eine Durchführung der iKMPLUS auf diesen Geräten.

Eine Durchführung auf anderen Gerätekategorien ist grundsätzlich möglich, es können dabei aber Fehler auftreten. Werden an einer Schule digitale Endgeräte der Geräteinitiative des BMBWF (zum Beispiel Android Tablet, Chromebook, iPadOS Tablet, Windows Notebook, Refurbished Notebook, et cetera), so sind dabei die Anweisungen und Informationen des IQS zu beachten, welche ab September 2023 unter Richtlinien zur Tabletnutzung bei der iKMPLUS (iqs.gv.at) bereitgestellt werden.

Eine Weiterentwicklung/Optimierung der iKMPLUS-Plattform für die oben genannten Endgeräte ist geplant. Erste Programmierungsarbeiten sind ab dem Jahr 2025 vorgesehen.

Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten bzw. Rechenschwierigkeiten stellen keinen grundsätzlichen Ausnahmegrund von der Teilnahme an den verpflichtenden Modulen der iKMPLUS dar. 

In jenen Fällen, in denen eine klinisch-psychologisch diagnostizierte Lese-/Rechtschreibstörung nach ICD-10/S3-Leitlinien vorliegt, ist diese mit einer körperlichen Behinderung gleichzusetzen. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler sind dann von der Teilnahme an den verpflichtenden Modulen der iKMPLUS ausgenommen, wenn für sie darüber hinaus die Bestimmungen des § 1 Abs. 3 und 4 der Bildungsstandardsverordnung zutreffen und sie

  • außerordentliche Schülerinnen und Schüler sind;
  • nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder; auch mit im Unterricht zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen nicht bearbeiten können.

Eine freiwillige Teilnahme im Ermessen der Lehrperson ist möglich und soll auch für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen förderrelevante Informationen generieren. 

Weitere Informationen zum Umgang mit Teilleistungsschwächen 

Die Ergebnisse der iKMPLUS dürfen gemäß § 4 BistV nicht zum Zwecke der Leistungsbeurteilung und auch nicht als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme an einer weiterführenden Schule (zum Beispiel AHS-Aufnahme) herangezogen werden. 

Der Schwerpunkt der iKMPLUS liegt auf der Bereitstellung von förder- und unterrichtsrelevanten Lernstandsinformationen und damit der bestmöglichen Unterstützung der Schüler/innen in ihrem Kompetenzerwerb

Alle drei Jahre stellt die iKMPLUS umfassende Berichte für die Schulleitungen und die Schulaufsicht zur Verfügung. Diese Dreijahresberichte fassen die Ergebnisse aus drei Erhebungsjahren zusammen und dienen als stabile Informationsgrundlage für die langfristige Schulentwicklungsplanung im Rahmen des Qualitätsmanagements für Schulen.

Die Lehrpersonen tragen dafür Sorge, dass Schüler/innen und Erziehungsberechtigte über ihre Ergebnisse ALLER durchgeführten Module im Rahmen eines dafür geeigneten gemeinsamen Gesprächs informiert werden. Eine Einbettung in die gemäß § 19 Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz vorzusehenden Gesprächsformate wird empfohlen (zum Beispiel KEL-Gespräch an MS, Sprechtag an AHS, weitere an der Schule etablierte Formate). Die Schaffung neuer Formate ist nicht erforderlich.

Das BMBWF stellt einen unterstützenden Leitfaden zum Download zur Verfügung. Dieser kann im Ermessen der Schulleitung und der Lehrpersonen genützt werden.