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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen und die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten geändert werden

BGBl. II Nr. 269/2023 vom 15.09.2023

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

Ziel 1: Harmonisierung der Gegenstandsbezeichnungen der Vorschulstufe mit jenen der anderen Schulstufen der Volksschule

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:

Maßnahme 1: Anpassung der entsprechenden Gegenstandsbezeichnungen