Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Studienzulassung

Voraussetzungen für ein Studium

Viele Studienrichtungen an öffentlichen Universitäten können ohne Zulassungsprüfung innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist inskribiert werden, welche Sie an der Universität Ihrer Wahl erfragen können. Es sind jedoch die unterschiedlichen Aufnahmekriterien für Nicht EU und Nicht-EWR-Bürger/innen zu beachten, welche auf den Homepages der jeweiligen Universität dargestellt sind. An Fachhochschulen, Privatuniversitäten und an Pädagogischen Hochschulen gibt es prinzipiell Aufnahmeverfahren.

Zulassungsfristen für das Studium

Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an einer öffentlichen Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium ohne besondere Zulassungsbedingungen endet österreichweit am 5. September für das Wintersemester bzw. am 5. Februar für das Sommersemester. Diese allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für den Beginn bzw. den Wechsel eines Bachelor- oder Diplomstudiums. Für Studien mit Aufnahmeverfahren, besonderen Aufnahmebedingungen oder Eignungstests gelten diese Fristen nicht.

Die Fortsetzung des Studiums kann wie bisher mit einer Fortsetzungsmeldung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgen. Für die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung selbst sowie für die Bezahlung der ÖH-Beiträge (Studierendenbeiträge) und Studienbeiträge werden von jeder Universität eigene Fristen gesetzt. Sie betragen mindestens vier Wochen und enden spätestens vier Wochen nach Semesterbeginn.
Um Fristversäumnisse zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die gültigen Fristen  auf der Homepage und/oder direkt im Vorlesungsverzeichnis der Universität nachzuschlagen.

Auch für die Zulassung zu Fachhochschul-Studiengängen und Studien an den Pädagogischen Hochschulen sind spezielle Fristen zu beachten. Sie finden diese auf den jeweiligen Homepages.

Informationen um die Studienzulassung finden Sie auch auf den digitalen Service-Seiten rund ums Studium - dem Studiversum und studienwahl.at.

Semesterbeginn und Semesterende

Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester gewöhnlich am 1. März. Die Universitäten legen den Beginn der Semester selbst fest.

Zugleich mit dem Semesteranfang beginnen auch die Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich innerhalb einer jeweils angegebenen Frist elektronisch anmelden.

Ferienregelung

Die Sommerferien dauern in der Regel drei Monate und erstrecken sich auf die Monate Juli, August und September. In den Ferien finden außer Sommerhochschulen, Universitätslehrgängen, Exkursionen und Praktika keine Lehrveranstaltungen statt.
Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen auch in den Ferienmonaten abzuhalten. Prüfungen finden auch am Anfang und am Ende von Ferien statt.

Die Weihnachts-, Semester- und Osterferien werden von jeder Universität festgelegt.

Tage, die neben Ferien, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen während des Studienjahres frei sind:

  • ein Tag vor und nach Pfingsten.
  • der 2. November (Allerseelen).
  • Der Tag des Landespatrons des Bundeslandes, in dem sich die Universität  befindet.
  • Ein vom Rektorat zu bestimmender Tag (Rektorstag).