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EU-Ratspräsidentschaft

Alle halben Jahre übernimmt ein anderes EU-Mitgliedsland den Vorsitz im Rat der Europäischen Union, nach einem festgelegten Rotationsprinzip.

Die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union wechselt im halbjährlichen Rhythmus. Die Reihenfolge der Länder wird vom Rat einstimmig festgelegt.
Aufgaben des Ratsvorsitzes

  • Organisation und Vorsitzführung bei allen Treffen des Europäischen Rates, des Rates, sowie der ihm zuarbeitenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen;
  • Vertretung des Rates gegenüber anderen EU-Organen und Einrichtungen, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament;
  • Vertretung der Europäischen Union in Internationalen Organisationen und gegenüber Drittstaaten

In der ersten Jahreshälfte 2006 übernahm Österreich nach 1998 zum zweiten Mal seit seinem EU-Beitritt im Jahr 1995 den Ratsvorsitz in der Europäischen Union, in der zweiten Jahreshälfte 2018 zum dritten Mal. Aufeinanderfolgende Vorsitzländer arbeiten in Dreiergruppen, den sogenannten “Trios”, eng miteinander zusammen. Dieses System wurde mit dem Vertrag von Lissabon 2009 eingeführt. Das Trio setzt langfristige Ziele und bereitet ein gemeinsames 18-Monats-Programm vor, das die Themen festlegt, denen sich der Rat während dieser 18 Monate widmen soll. Auf der Basis dieses Programms legt jedes der drei Trio-Mitglieder sein eigenes 6-Monats-Präsidentschaftsprogramm fest. 

Ratsvorsitz 2024

2. Halbjahr (Juli - Dezember): Ungarn
1. Halbjahr (Jänner - Juni): Belgien

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