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Universitäten (Organisations- und Studienrecht) Universitätsgesetz 2002 (UG)

Das Universitätsgesetz (UG 2002) stellt die für die öffentlichen Universitäten wesentliche Rechtsgrundlage dar. Es enthält sowohl organisationsrechtliche Regelungen (z.B. Leitung, Finanzierung, Organe, etc.), Regelungen über Studien (z.B. Arten der Studien, Zulassung, Prüfungen, akademische Grade, etc.) als auch Regelungen über das universitäre Personal. 
Zusätzlich finden Sie hier die aufgrund des Universitätsgesetzes 2002 erlassenen Verordnungen des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung.