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Die individuelle Lernbegleitung (ILB)

Lernsituation - Schülerin und Schüler mit Lehrkraft
(c) istockphoto.com/track5 Foto (c) istockphoto.com/track5

Grundinformation

Durch die Schulrechtsnovelle BGBl. I Nr. 96/2022 steht die ILB – ein Angebot zur Förderung von Schüler/innen mit Lernrückständen- und/oder Lernschwächen – allen mindestens 3-jährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe mit Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Verfügung.

Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems oder zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar ab der 10. Schulstufe einer zumindest dreijährigen mittleren oder höheren Schule. 

  • Die IILB B soll als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden.
  • Sie ist eine Option zur ganzheitlichen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.
  • Sie ist zeitlich begrenzt sowie ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert. Besondere Berücksichtigung finden die individuellen Stärken und der Entwicklungsbedarf der Lernenden.
  • Die Lernbegleiterin/Der Lernbegleiter und die/der Lernende vereinbaren Lernziele und arbeiten gemeinsam an Lösungs- und Umsetzungsstrategien.
  • Durch die ILB sollen Lernerfolge bewusstgemacht und eine positive Weiterentwicklung im Prozess in Gang gesetzt werden.
  • Die ILB ist – im Gegensatz zum Förderunterricht – gegenstandsunabhängig.   

Grundsätzlich können alle Lehrpersonen, die ein beamtetes oder vertragliches Anstellungsverhältnis zum Bund aufweisen, die Funktion der Lernbegleiterin/des Lernbegleiters ausüben, und zwar unabhängig vom Schultyp. Für die entsprechende Ausbildung der Lernbegleiter/innen ist vom BMBWF ein 3-teiliges Schulungsprogramm entwickelt worden, das bundesweit von den Pädagogischen Hochschulen angeboten wird.

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