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Bildungsstandards in der Allgemeinbildung

Bildungsstandards - Coverfoto
Foto: BMB

Bildungsstandards beschreiben zentrale Lernergebnisse und Kompetenzen in den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch in einer systematischen und per Verordnung festgelegten Auswahl. Seit 2009 bilden sie einen zentralen Bezugspunkt für jene Kompetenzen, die im Unterricht nachhaltig zu entwickeln sind und die für die weitere schulische und berufliche Bildung – auch im Sinne des lebenslangen Lernens – für Schülerinnen und Schüler von zentraler Bedeutung sind.

Kompetenzen sind dabei „die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“ (Weinert, 2001).

Der Kompetenzerwerb wird als individueller, aktiver Prozess in einem konstruktivistischen Sinne anerkannt. Mit ihren unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, persönlichen Wegen, ihren vielfältigen Lernerfolgen und Lernergebnissen werden Schülerinnen und Schüler als aktive Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihres Lernprozesses wahrgenommen und gefördert.

Bildungsstandards erfüllen drei Funktionen 

Orientierungsfunktion

Die Bildungsstandards benennen wichtige Kompetenzen, über die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4. beziehungsweise 8. Schulstufe verfügen sollen. Dadurch geben sie eine wichtige Orientierungshilfe in der Planung und laufenden Evaluierung eines nachhaltigen Kompetenzaufbaus im Unterricht.

Förderungsfunktion 

Die Bildungsstandards bilden eine wichtige Grundlage für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern auf Basis der im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen gewonnenen Informationen zum Lernstand. Die Planung und Gestaltung von Unterricht und Förderung behält laut Verordnung den systematischen Aufbau der benannten Kompetenzen über alle Schulstufen hinweg im Auge. Bildungsstandards wirken also kontinuierlich, nicht nur punktuell oder auf bestimmten Schulstufen.

Evaluationsfunktion

Bei den periodischen Überprüfungen der Bildungsstandards mittels nationaler Kompetenzerhebungen, insbesondere der iKMPLUS, werden die von den Schülerinnen und Schülern bis zur 3. und 4. beziehungsweise bis zur 7. und 8. Schulstufe erworbenen Kompetenzen festgestellt und mit den angestrebten Lernergebnissen verglichen.

Regelmäßige Überprüfungen der Bildungsstandards – Nationale Kompetenzerhebungen

Bildungsstandardüberprüfungen 2011-2019

In den Jahren 2011-2019 erfolgte die Überprüfung der Bildungsstandards mit Hilfe des Instruments der Bildungsstandardüberprüfung (BIST-Ü) jeweils jährlich alternierend in einem Fünf-Jahreszyklus auf der 4. beziehungsweise der 8. Schulstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

Mit der Bildungsstandardüberprüfung im Fach Mathematik auf der 8. Schulstufe im Frühjahr 2017 wurde der zweite Überprüfungszyklus der BIST-Ü eingeleitet. Zum ersten Mal war es möglich die Ergebnisse zweier Testungen im Zeitverlauf zu vergleichen und Entwicklungstrends zu beobachten.

Die Bildungsstandardüberprüfung im Fach Englisch auf der 8. Schulstufe fand im zweiten Zyklus am 4. April 2019 statt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte im Februar 2020 im Rahmen einer Pressekonferenz des zu dieser Zeit amtierenden Herrn Bundesministers Heinz Faßmann.

IQS: Bildungsstandardüberprüfungen – Materialien 

Nationale Kompetenzerhebungen ab dem Schuljahr 2020/21

Mit der Neuverlautbarung der Bildungsstandardverordnung (BGBl. II Nr. 548 vom 7. Dezember 2020 ) aufgrund des § 17 Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz wurde der rechtliche Rahmen für die Umstellung der Bildungsstandardüberprüfung (BIST-Ü) auf die individuelle Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) geschaffen.

Die neuen Instrumente der iKMPLUS wurden erstmals auf der 3. Schulstufe im Zeitraum vom 20. April 2022 bis zum 25.* Mai 2022 flächendeckend durchgeführt.

*Wie per Erlass mit GZ 2022-0.214.417 festgelegt, wurde der Erhebungszeitraum bis zum 25. Mai 2022 verlängert

Die per Verordnung seit 2009 für die 4. und 8. Schulstufe definierten Bildungsstandards bleiben inhaltlich unverändert. Sie bilden bis auf Weiteres die relevanten Lernergebnisbeschreibungen, welche einer neuen Form der standardisierten Überprüfung zugrunde gelegt werden.

Der Erfahrungsschatz der früheren BIST-Ü geht dabei nicht verloren, denn die Ergebnisse der künftigen iKMPLUS werden mit der Zeitreihe der Bildungsstandardüberprüfungen vergleichbar sein. So wird eine Längsschnittbetrachtung der Entwicklungen an Österreichs Schulen ermöglicht und kann an die Erkenntnisse aus vergangenen BIST-Ü-Erhebungen angeknüpft werden.

Siehe auch

Links