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Personal an ganztägigen Schulformen

Wie arbeitet das Team in einer ganztägig geführten Schule zusammen?

Lehrerinnen und Lehrer, die die Kinder unterrichten, sind auch für die Lernzeiten im Einsatz. Sie kennen die individuellen Stärken der einzelnen Schülerinnen und Schüler und wissen auch, wo Unterstützungsbedarf besteht. Damit ist ihre optimale Förderung in ganztägigen Schulformen gewährleistet. Auch Erzieher und Erzieherinnen für die Lernhilfe können das Team in der Lernzeit ergänzen.

Lehrpersonen arbeiten mit dem in der Freizeit eingesetzten pädagogischen Personal zusammen, das in Pflichtschulen auch Erzieherinnen und Erzieher und Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen, etc. umfasst.

Wer betreut welche Phase des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen?*

*geregelt im SCHOG, § 8 lit. j

PHASEN des Betreuungsteils an GTS Wer darf betreuen?
Gegenstandsbezogene Lernzeit
  • Lehrerinnen und Lehrer
Individuelle Lernzeit
  • Lehrerinnen und Lehrer (je nach vertraglicher Situation);
  • Erzieherinnen und Erzieher
  • Horterzieherinnen und Horterzieher
  • Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe
Betreuungsteil plus (nur AHS)
  • Lehrerinnen und Lehrer
Freizeit inkl. Mittagessen
  • Lehrerinnen und Lehrer (je nach vertraglicher Situation)
  • Erzieherinnen und Erzieher
  • Horterzieherinnen und Horterzieher
  • Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen
  • Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe
  • Bewegungscoaches
  • Weitere Personen mit besonderen Qualifikationen für den Einsatz an einer ganztägigen Schulform (SchOG § 8 (j) sublit. cc)

Was sind Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe?

Um für die Freizeiteinheiten qualitativ hochwertig ausgebildetes Personal zur Verfügung zu haben, wurden Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik entwickelt, die an fast allen Pädagogischen Hochschulen angeboten werden. Von Seiten des BMBWF wird weiterhin in die Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen sowie für die Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe investiert.

Die Anstellung der Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen und der Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe bzw. generell des pädagogischen Personals für die Freizeit ist Angelegenheit des Schulerhalters. Im Pflichtschulbereich sind also die Länder bzw. die Gemeinden dafür zuständig. Die Entlohnung differiert je nach Bundesland.

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