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Education and Training 2030 Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung 2021-2030

Eine qualitativ hochwertige allgemeine und berufliche Bildung sowie gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger sind maßgeblich für Europas Zukunft, deren Wettbewerbsfähigkeit und den digitalen und grünen Wandel. Im Bildungsbereich hat die Europäische Union aufgrund des Subsidiaritätsprinzips keine Regelungskompetenz. Die Mitgliedstaaten gestalten ihre Bildungssysteme selbst, arbeiten aber auf EU-Ebene intensiv zusammen. Der große Mehrwert der EU-Bildungszusammenarbeit liegt in der Entwicklung gemeinsamer politischer Ziele und im Austausch von Erfahrungen bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben.

Der Rat hat im Februar 2021 im „neuen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)“ die Ziele und Prioritäten dieser Zusammenarbeit neu definiert.

Folgende fünf strategische Prioritäten stehen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit bis 2030:

  • Qualitativ hochwertige Bildungssysteme - mehr Chancengleichheit, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle
  • Stärkung von Kompetenzen und Motivation in pädagogischen Berufen
  • Stärkung der europäischen Hochschulbildung
  • Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels

Zur Unterstützung dieser Prioritäten wurden europäische Zielvorgaben festgelegt. Diese Ziele sind keine einzelstaatlichen Ziele, es handelt sich vielmehr um europäische Durchschnittswerte, zu deren Erreichung jeder Mitgliedstaat auf der Grundlage nationaler Prioritäten bestmöglich beitragen sollte.

Ziele

  1. 15-Jährige mit schlechten Leistungen in den Grundkompetenzen: Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15 % liegen.
  2. Geringe Computer- und Informationskompetenzen in der 8. Schulstufe: Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der Schülerinnen und Schüler der achten Schulstufe mit geringen Computer- und Informationskompetenzen unter 15 % liegen.
  3. Teilnahme an frühkindlicher Betreuung und Bildung: Bis zum Jahr 2030 sollten mindestens 96 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter an frühkindlicher Betreuung und Bildung teilnehmen.
  4. Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabbrecher/innen: Bis 2030 sollten weniger als 9 % der Lernenden ihre Ausbildung abbrechen.
  5. Erwerb von tertiären Bildungsabschlüssen: Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss mindestens 45 % betragen.
  6. Lernen am Arbeitsplatz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Bis zum Jahr 2025 sollte der Anteil der jungen Absolventinnen und Absolventen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung von Lernen am Arbeitsplatz profitieren konnten, mindestens bei 60 % liegen.
  7. Teilnahme von Erwachsenen an Bildungsangeboten: Bis zum Jahr 2025 sollten mindestens 47 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren in den letzten 12 Monaten Bildungsangebote genutzt haben.

Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zielt auf flexible Kooperation ab, die vor allem durch einen inhaltlichen Austausch auf Ebene von Expertinnen und Experten entlang der gemeinsam festgelegten Prioritäten stattfindet, zum Beispiel in Form von Arbeitsgruppen, Peer-Learning-Aktivitäten oder Peer Reviews.

Zentral in diesem Prozess sind Arbeitsgruppen, bestehend aus Expertinnen und Experten aus den EU-Mitgliedstaaten. Der Education and Training Monitor überprüft jährlich die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Ziele und analysiert die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten im Bildungsbereich. Diese Analyse fließt in die Bewertung des breiteren sozioökonomischen Fortschritts der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters ein.

Berufsbildung

Die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung wurde ebenfalls 2020 überarbeitet. Im November 2020 hat der Rat hierzu die Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz 2020/C 417/01 angenommen.

Diese enthält Schlüsselprinzipien für eine resiliente Berufsbildung, die sich rasch an Arbeitsmarktbedürfnisse anpasst und qualitativ hochwertige Lernangebote für alle Altersgruppen bereitstellt.

Folgende Ziele wurden im Bereich der Berufsbildung bis 2025 festgelegt:

  • Mindestens 82 % der Absolventinnen und Absolventen der Berufsbildung sollten erwerbstätig sein.
  • 60 % der jungen Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen erhalten während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung die Gelegenheit zum arbeitsbasierten Lernen.
  • 8 % der Lernenden in der Berufsbildung kommen in den Genuss von Lernmobilität im Ausland.

Osnabrücker Erklärung 2020 - zur beruflichen Bildung als Motor für den Wiederaufbau und den gerechten Übergang zu einer digitalen und ökologischen Wirtschaft

Im November 2020 unterzeichneten die BildungsministerInnen der EU, die Beitrittskandidaten und die EWR-EFTA-Länder gemeinsam mit den Europäischen Sozialpartnern und der Europäischen Kommission die Osnabrück Erklärung. Ziel der Erklärung ist es, die Berufsbildung zu modernisieren und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu vertiefen.

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