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Die Bildungsregionen

Akteure und Aufgaben in der Bildungsregion

Die Bildungsregion ist eine regionale Koordinationsplattform und Steuerungseinheit für die Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure innerhalb des Bildungssystems. Daher liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung der regionalen Koordinations- und Optimierungsprozesse in der Bildungsdirektion. Aber auch die Schulen können eigenverantwortlich Beiträge leisten.

Die Bildungsregion steht für:

  • ein adäquates regionales und optimal aufeinander abgestimmtes Bildungs- und Betreuungsangebot und den bedarfsgerechten Ausbau von ganztägigen Schulformen. Damit soll allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Talenten, einer Beeinträchtigung bzw. Behinderung durchgängige Bildungswege ermöglicht werden. Diese sollen – entsprechend den Wirkungszielen – sowohl zu einem höheren Bildungsniveau als auch zu einer Verringerung von Bildungsbenachteiligungen führen.
  • die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität über den einzelnen Schulstandort bzw. Schulcluster hinaus. Die Zusammenarbeit aller Schulen bzw. Schulcluster einer Region ist so weiter zu entwickeln, dass strukturelle, organisatorische und pädagogische Potenziale identifiziert und genutzt werden.
  • die evidenzbasierte Analyse und fließende Gestaltung der Übergänge zwischen elementarpädagogischen Einrichtungen, Schulstufen und Schularten. Dies schließt auch die Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf ein.
  • die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem regionalen Umfeld, damit das Potenzial von Interessen, Begabungen und Talenten, aber auch Unterstützungs- und Förderbedarfe von Schülerinnen und Schüler institutionenübergreifend bestmöglich erkannt und strukturiert sowie flexible regionale Angebote entwickelt werden können. Dies umfasst etwa andere Bildungs- und Beratungseinrichtungen, Wirtschaft, Arbeitsmarktservice, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Vereine, Kinder- und Jugendhilfe sowie Initiativen der Zivilgesellschaft.
  • die Entwicklungsbegleitung und Professionalisierung von Schulen und Pädagoginnen und Pädagogen auf regionaler Ebene und Anregungen zur Schaffung von Bildungsangeboten.

Eigenverantwortliche regionale Vernetzung durch die Schulen

Die Entwicklung des einzelnen Schulstandorts erfolgt nicht unbeeinflusst von der Gesellschaft. Schulentwicklung erfolgt immer im Zusammenspiel mit den abgebenden und aufnehmenden Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und anderen Schularten. Das Bildungsangebot des eigenen Schulstandorts wird auch durch das Bildungsangebot von Nachbarschulen beeinflusst.

Es ist daher die individuelle Aufgabe jeder Schule, das eigene Bildungs- und Betreuungsangebot in Abstimmung mit Nachbarschulen zu entwickeln, und die eigene Schulqualität und die Bildungsübergänge mit abgebenden und aufnehmenden Schulen zu reflektieren.

Die Entwicklung der Schule wird aber nicht nur von Akteurinnen und Akteuren der Bildungslandschaft selbst, sondern auch von anderen regionalen Akteurinnen und Akteuren wie der Wirtschaft, regionalen Vereinen, sozialen Einrichtungen u. a. beeinflusst.

Es ist daher die individuelle Aufgabe jeder Schule für einen regelmäßigen Austausch mit relevanten Akteurinnen und Akteuren zu sorgen. Davon unberührt bleibt insbesondere in der Sekundarstufe II eine darüberhinausgehende überregionale, bundesweite und internationale Abstimmung und Vernetzung.

Qualitätsmanagement und Schulaufsicht

Das Qualitätsmanagement hat die Aufgabe, regionale Strategien, Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Verbesserung der Bildungsqualität und zur Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit in der Region führen.

Die Schulaufsichtsteams müssen daher sowohl die Bildungslandschaft als auch das Bildungsangebot, die Bildungsverläufe und Bildungskarrieren der Schülerinnen und Schüler in der Bildungsregion im Blick haben. Dadurch tragen sie zur Sicherung kontinuierlicher Bildungswege mit einem adäquaten Bildungsangebot in der Region bei. Das differenzierte Bildungsangebot in der Region ist weiterzuentwickeln und die Schwerpunkt- und Profilbildungen an den Schulstandorten im Sinne eines regionalen Gesamtkonzepts aufeinander abzustimmen.

Die regionale Schulaufsicht hat außerdem die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und regionalem Umfeld und darüber hinaus – beispielsweise anderen Bildungs- und Beratungseinrichtungen, der Wirtschaft, dem Arbeitsmarktservice, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kinder- und Jugendhilfe, Initiativen der Zivilgesellschaft – zu gestalten.

Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, dass das Potenzial von Interessen, Begabungen und Talenten, aber auch Unterstützungs- und Förderbedarfe von Schülerinnen und Schüler institutionenübergreifend bestmöglich erkannt und strukturierte sowie flexible regionale Angebote entwickelt werden können.

Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik

Die Bereitstellung und Koordination von Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem und anderem Förderbedarf wird mit dem Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz (in § 19 Abs. 3 Z 2 BD-EG) neu geregelt.

Die Verantwortung lag bisher einerseits bei den Leitungen der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (betreffend die sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung), andererseits war die Schulaufsicht hinsichtlich anderer Fördermaßnahmen (Sprachförderung, Begabungsförderung, geschlechterspezifische Fragen, u. a.) zuständig.

Mit den Aufgaben an den Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik waren bisher Landeslehrpersonen beauftragt. Die anderen Förderbereiche wurden bislang von Bundesbediensteten in der Funktion der Schulaufsicht (Landesschulinspektorinnen und Landesschulinspektoren sowie Pflichtschulinspektorinnen und Pflichtschulinsprektoren) koordiniert.

In der Bildungsdirektion wird ein neuer Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) geschaffen, deren Expert/inn/en jeweils in der Bildungsregionsabteilung vertreten sind: Die Bereitstellung und Koordination der sonderpädagogischen Förderung und anderer Förderbereiche wie Begabungs- und Begabtenförderung, einschließlich der Betreuung von für diese Schülerinnen und Schüler zusätzlich eingesetzten Lehrpersonen, werden in der Bildungsdirektion zusammengeführt.

Abteilung Personal

Die Mitarbeiter/innen der Personalabteilung(en) planen und steuern den Bundes- und Landeslehrpersonaleinsatz in den Regionen, führen die Besoldung durch, setzen dienstrechtliche Maßnahmen der Personaladministration (u. a. Durchführung von Ausschreibungen, Neuaufnahmen, Versetzungen und Dienstzuteilungen) und stellen Beratungsleistungen in den genannten Belangen zur Verfügung. Darüber hinaus kommt der Abteilung bzw. den Abteilungen das gesamte Controlling im Bereich des Lehrpersonals zu.

Eine Stärkung des regionalen Bildungsangebotes und damit eine vernetzte Steuerung des Lehrpersonalressourceneinsatzes können nur durch die Vernetzung aller Akteurinnen und Akteure auf Ebene der Bildungsregionen erfolgen. Durch die regionale Bündelung des Personalmanagements kann eine optimale Begleitung, Verwaltung und Steuerung von Schulclustern bzw. Schulen im Sinne eines regionalen One-Stop-Shop-Prinzips gewährleistet werden, um alle notwendigen bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines Zieles führen, an einer einzigen Stelle durchgeführt werden.

Schulpsychologie

Unter Bezugnahme auf § 18 Abs. 7 BD-EG ist die zentrale Organisationseinheit für die pädagogisch-psychologische Beratung und die Bereitstellung und Koordination der psychosozialen Unterstützung der dem Präsidialbereich zugeordnete schulpsychologische Dienst. Die derzeit bestehenden 76 schulpsychologischen Beratungsstellen sollen in jeder Bildungsregion zu einer in der Außenstelle angesiedelten schulpsychologischen Beratungsstelle zusammengefasst werden.

Das von der Bildungsdirektion bestimmten Schulen auf Dauer zugeteilte psychosoziale Unterstützungspersonal (Schulärztinnen und Schulärzte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) unterliegt der Dienstaufsicht der jeweiligen Schulleitung. Die Fachaufsicht erfolgt durch die Abteilung Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst. Bei schulextern (bei außerschulischen Trägern) verankerten Fachkräfte werden seitens der Bildungsdirektion Kooperationsvereinbarungen mit dem jeweiligen Dienstgeber abgeschlossen, die sich an einem landesweit gültigen Qualitätsrahmen zu orientieren haben. Dieser Qualitätsrahmen wird von einem in der Bildungsdirektion einzurichtendem Fach- und Koordinationsgremium für den Bereich der psychosozialen und sonderpädagogischen Unterstützung in Abstimmung mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Landesstelle des Sozialministeriumsservice innerhalb der diesbezüglichen bundesweiten Vorgaben ausgearbeitet (siehe RS Nr. 28/2018).

Bildungsnetzwerke

Bisher oblag es der Schulaufsicht von Pflichtschulen, pro Schulaufsichtsperson 40 – 80 Pflichtschulen vorzusteuern. Auch künftig wird die regionale Schulaufsicht für eine große Zahl an Schulen verantwortlich sein. Ab dem Schuljahr 2019 / 20 sollen Schulen jedoch Bildungsnetzwerke bilden. Diese sind Austauschplattformen mit 5 – 10 Schulleitungen in kleinregionaler Nachbarschaft. Bildungsnetzwerke erfüllen zwei Funktionen: Erstens fördern sie die Nutzung von schulautonomen Freiräumen (und damit die individuelle Schulentwicklung) durch den Austausch der eigenen Erfahrungen in der Schulentwicklung mit benachbarten Schulen. Zweitens sollen Reformen von der Schulaufsicht über die Bildungsnetzwerke in das Regelsystem eingespielt werden. Die Steuerung der Netzwerke obliegt der Schulaufsicht.

Bildungsregionen in Österreich

Burgenland
Bildungsregion Burgenland

Kärnten
Bildungsregion Ost
Bildungsregion West

Niederösterreich
Bildungsregion Zwettl
Bildungsregion Mistelbach
Bildungsregion Waidhofen/Ybbs
Bildungsregion Tulln
Bildungsregion Baden
Bildungsregion Wr. Neustadt

Oberösterreich
Bildungsregion Linz
Bildungsregion Steyr-Kirchdorf
Bildungsregion Gmunden-Vöcklabruck
Bildungsregion Innviertel
Bildungsregion Wels-Grieskirchen-Eferding
Bildungsregion Mühlviertel

Salzburg
Bildungsregion Nord
Bildungsregion Süd

Steiermark
Bildungsregion Steirischer Zentralraum
Bildungsregion Oststeiermark
Bildungsregion Obersteiermark Ost
Bildungsregion Obersteiermark West
Bildungsregion Südweststeiermark
Bildungsregion Südoststeiermark
Bildungsregion Liezen

Tirol
Bildungsregion Tirol Mitte
Bildungsregion Tirol West
Bildungsregion Tirol Ost

Vorarlberg
Bildungsregion Nord
Bildungsregion Süd

Wien
Bildungsregion West
Bildungsregion Ost

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Grafik Bildungsregionen in Österreich (PNG, 1 MB)

Letzte Aktualisierung: 18. September 2019