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Kontrollkommission

Die Kontrollkommission ist zur Überprüfung der Gebarung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, und ihrer Wirtschaftsbetriebe eingerichtet.

Bei der Kontrollkommission handelt es sich um einen Beirat der Bundesministerin oder des Bundesministers – und somit um keine Behörde – welcher die ihm übertragenen Aufgaben wahrnimmt und bei Feststellung und Missachtung der gesetzlichen Vorschriften, die Bundesministerin oder den Bundesminister und gegebenenfalls die Bundesvertretung oder die betreffende Hochschulvertretung zu informieren hat.

Rahmenbedingungen

  • Die Kontrollkommission besteht aus vierzehn Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus:
    • fünf von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zu entsendenden Vertreterinnen oder Vertretern,
    • zwei von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen zu entsendenden Vertreterinnen oder Vertretern der Finanzprokuratur,
    • drei von der Bundesvertretung durch Beschluss zu entsendenden Vertreterinnen oder Vertretern sowie
    • je einer oder einem von den einzelnen Vorsitzendenkonferenzen der Hochschulvertretungen durch Beschluss zu entsendenden Vertreterin oder Vertreter.
       
  • Die Mitglieder der Kontrollkommission werden jeweils für die Dauer einer Funktionsperiode von vier Jahren bestellt.
     
  • Die Kontrollkommission ist in zwei Senate gegliedert:
    • Senat 1 ist zuständig für Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Universitäten, an Privatuniversitäten, die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie für Wirtschaftsbetriebe dieser Körperschaften.
    • Senat 2 ist zuständig für Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sowie für Wirtschaftsbetriebe dieser Körperschaften.

Aufgaben

  • laufende Überprüfung der finanziellen Gebarung und wirtschaftlichen Lage sowie der Einhaltung der Haushaltsvorschriften,
  • Beratung und Überprüfung bei dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Angelegenheiten der finanziellen Gebarung,
  • Mitwirkung an der Schulung der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

Mitglieder

  • Senat 1 (derzeit 5 Mitglieder, da das 6. Mitglied seit 1. Jänner 2020 bis dato von der Vorsitzendenkonferenz der Hochschulvertretungen der Privatuniversitäten nicht rechtsgültig entsandt wurde):
    • Univ.-Prof. Dr. Christian Riegler (Vorsitzender der Kontrollkommission und Vorsitzender von Senat 1, entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • Mag.a Charlotte Eisenstädter (stv. Vorsitzende von Senat 1, entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • Mag.a Doris Müller (entsandt vom Bundesminister für Finanzen)
    • Dipl.-Ing. Gábor Sas (entsandt von der Vorsitzendenkonferenz der Hochschulvertretung der Universitäten)
    • Christian Tafart, MA (entsandt von der Bundesvertretung)
  • Senat 2 (8 Mitglieder):
    • Ing. Mag. Horst Rode (stellvertretender Vorsitzender der Kontrollkommission und Vorsitzender von Senat 2, entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • Mag. Michael Gruber (stv. Vorsitzender von Senat 2, entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • RgR Otto Huber (entsandt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
    • HR Dr. Eberhard Schrutka-Rechtenstamm (entsandt vom Bundesminister für Finanzen)
    • Amadea Hiess, MSc (WU), BSc (entsandt von der Bundesvertretung)
    • Dipl.-Ing.in Bianka Ullmann (entsandt von der Vorsitzendenkonferenz der Hochschulvertretung der Pädagogischen Hochschulen)
    • Philip Flacke, MSc (entsandt von der Vorsitzendenkonferenz der Hochschulvertretung der Fachhochschulen)
    • Lucia Grabetz, MA (entsandt von der Bundesvertretung)

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