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Schulbau

Bundesschulerhaltung – das Schulentwicklungsprogramm

Anders als im Bereich der Pflichtschulen gibt es für Bundesschulen weder Schulsprengel noch gesetzliche Bestimmungen zur Errichtung, Art und Größe von Schulgebäuden.

Dem strengen Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz im Pflichtschulbereich, das vom Bund erlassen wurde und in den einzelnen Bundesländern durch landesgesetzliche Ausführungsgesetze umgesetzt wird, steht im Bundesschulbereich ein sehr offener Lösungsansatz gegenüber.

Der Bund hat aus guten Gründen auf die Erlassung eines Bundesschulerhaltungsgesetzes verzichtet und regelt die Randbedingungen für den Bundesschulbau beziehungsweise die Schulerhaltung seit den 1970er Jahren durch die Beschlussfassung des Schulentwicklungsprogramms (SCHEP).

Das Schulentwicklungsprogramm (SCHEP)

Das SCHEP ist eine Selbstbindung von Politik und Verwaltung und definiert über unterschiedliche Zeiträume, üblicherweise für die nächsten 5 bis 10 Jahre, die beabsichtigten und erforderlichen Schulbaumaßnahmen. Das Programm trifft nicht nur Standortentscheidungen, sondern gibt darüber hinaus auch einen Ausblick, welche Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen für Bundesschulen in der Programmperiode beabsichtigt sind.

Daneben enthält das Schulentwicklungsprogramm auch Leitlinien und Grundsätze der Bildungspolitik sowie Bildungs- und Ausbildungsangebote im Hinblick auf die Entwicklung von Schulstandorten des Bundes und die Grundsätze für die Finanzierung und Abwicklung der notwendigen Investitionen in den Bundesschulbau. Damit bilden sie neben den jährlichen Bundesfinanzgesetzen auch die rechtliche und finanzielle Grundlage für die Realisierung der Investitionen zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur im weiterführenden Schulwesen (Schulraum-Einrichtung und -Ausstattung).

Die Vorteile der Selbstbindung gegenüber einer gesetzlichen Regelung/Regelung im Verordnungsweg

Um im Bereich der Infrastruktur sinnvolle Planungen durchführen zu können und die Entscheidungen im Hinblick auf den Bedarf – und damit ist sowohl die schülerseitige Nachfrage an Ausbildungsgängen als auch die Nachfrage von Wirtschaft und Gesellschaft an Absolventinnen und Absolventen gemeint – zu optimieren, ist zwar grundsätzlich ein längerfristiger Planungshorizont erforderlich, aber genauso wichtig ist es, die notwendige Flexibilität zu erhalten, um auf kurzfristig auftretende, neue oder geänderte Anforderungen reagieren zu können.

Beide Ziele können durch das SCHEP erreicht werden. Einerseits gibt es einen Konsens über Art und Umfang der im Bundesschulbau erforderlichen Maßnahmen, andererseits ist die Bindungswirkung des SCHEP nicht so stark, dass man auf geänderte Erfordernisse nicht kurzfristig Rücksicht nehmen könnte.

Ein SCHEP wird laufend ziel- und erfolgskontrolliert und soweit erforderlich überarbeitet, um den sich ändernden bzw. weiterentwickelnden Erfordernissen aus pädagogischer, bildungspolitischer, demographischer und schulorganisatorischer Sicht, aber auch aus architektonischer, funktioneller und bautechnischer Sicht gerecht zu werden.

Wo liegen die besonderen Herausforderungen für das SCHEP?

Während der letzten 20 Jahre haben sich die Veränderungszyklen und die damit einhergehenden geänderten Anforderungen an die Schulen deutlich beschleunigt.

Als Beispiel für eine wesentliche gesellschaftliche Veränderung kann der steigende Bedarf an ganztägigen Schulen – sei es in der Form des verschränkten Unterrichts oder als qualitativ hochwertige Nachmittagsbetreuung – gesehen werden.

Die ganztägige Schule benötigt an den Standorten nicht nur jene Ressourcen und Voraussetzungen, die bisher zur Erfüllung des lehrplanmäßigen Unterrichts nötig waren. Neben Lehr- und Lernzeiten ist zudem auch eine Möglichkeit zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit zu schaffen. Eine entsprechende Versorgung mit einem Mittagstisch und ein geeignetes Angebot für Freizeit und Selbststudium außerhalb des geregelten Unterrichts werden so zu einem Muss.

Mit Übertritt in die Sekundarstufe II beginnt die besondere Aufgabe des Bundesschulbereichs als Einrichtung zur Weiterqualifizierung und zur Vorbereitung auf Beruf oder Studium. Es ist daher ein entsprechendes überregionales Bildungsangebot bereitzustellen, das sich am Nachfrageverhalten der Schülerinnen und Schüler, aber auch am Bedarf von Gesellschaft und Wirtschaft orientieren muss.

Das Fortschreiten der Digitalisierung, das konsequent alle Lebensbereiche durchdringt, stellt eine weitere Herausforderung dar. Schule muss jene infrastrukturelle Basis schaffen, die ein modernes und zeitgemäßes Lehren und Lernen auch unter Einbindung digitaler Medien ermöglicht. Neben diesem nutzungsseitigen Aspekt der Digitalisierung ist es aber genauso wichtig ein entsprechendes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt nicht nur mit den neuen Werkzeugen und Medien umzugehen, sondern als Ergebnis dieser Ausbildung solche Werkzeuge und Medien auch selbst zu gestalten.

Das alles versucht nun das SCHEP über einen Zeitraum von 10 Jahren abzubilden und entsprechend den Erfordernissen unter Berücksichtigung der Gebote von Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit umzusetzen.

Für die Realisierung dieser Vorgaben selbst steht ein breites Portfolio von Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der Unterbringung von Bundesschulen in Gebäuden der BIG gibt es traditionell auch die Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden, dabei wird in Kooperation mit diesen Gebietskörperschaften Raum für Bundesschulen geschaffen. Besonders im Bereich der Errichtung von Sportanlagen bringt die synergetische Zusammenarbeit mit den Gemeinden für beide Seiten große Vorteile. Die Schule nutzt die Einrichtung beispielsweise an den Vor- und Nachmittagen, die Vereine in den Abendstunden und am Wochenende.

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund im Rahmen der kooperativen Schulraumschaffung mit Privatschulerhaltern auch an baulichen Maßnahmen, sofern durch diese das Bundesschulstandortnetz bedarfsgerecht ergänzt und verstärkt wird.

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