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NOST-Eckpunkte

Schüler/innengruppe
NOST Foto © thinkstock.com / Dejan Ristovski

Ausrichtung des Unterrichts

  • Semestrierte Lehrpläne
  • Verdichtung der Lernaktivität, da sowohl im Winter- als auch im Sommersemester in allen Unterrichtsgegenständen positive Leistungen erbracht werden müssen.

Leistungsdokumentation

  • Semesterweise Beurteilung: Semesterzeugnis nach jedem Winter- und Sommersemester
  • Bei negativ beurteilten oder nicht beurteilten Unterrichtsgegenständen zeigt das Beiblatt zum Semesterzeugnis die fehlenden Kompetenzen auf, die in einer Semesterprüfung nachgewiesen werden müssen. 

Förderung

  • Das System der Frühwarnung während des Semesters ist optimiert.
  • Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf erhalten eine individuelle Lernbegleitung (ILB). Fachunterricht, Förderunterricht und individuelle Lernbegleitung unterstützen auf diese Weise die Schüler/innen in einem neuen Gesamtkonzept.
  • Einzelne Unterrichtsgegenstände können durch Ablegung von Semesterprüfungen vorgezogen beziehungsweise sodann übersprungen werden. Damit wird auch ein früherer Antritt zur abschließenden Prüfung im jeweiligen Pflichtgegenstand ermöglicht.   

Aufsteigen

  • Positiver Abschluss jedes Pflichtgegenstandes in jedem Semester: über nicht positiv beziehungsweise nicht beurteilte Kompetenzen muss eine Semesterprüfung abgelegt werden, die grundsätzlich zweimal wiederholt werden darf.
  • Aufstiegsberechtigung in die nächste Schulstufe: Die Entscheidung erfolgt am Ende des Unterrichtsjahres beziehungsweise nach der Ablegung von Semesterprüfungen an den Wiederholungsprüfungstagen auch nach diesen.
  • Reduzierung von Schulstufenwiederholungen und der damit verbundene Verlust an Lern- und Lebenszeit: Eine Schulstufe wiederholen müssen nur Schülerinnen und Schüler, die mehr als zwei „Nicht genügend“ beziehungsweise Nichtbeurteilungen in den Semesterzeugnissen des Schuljahres aufweisen. Einmal im Verlauf der Oberstufe ist ein Aufsteigen mit insgesamt drei „Nicht genügend“ beziehungsweise Nichtbeurteilungen in die nächste Schulstufe möglich, sofern die Klassenkonferenz dies beschließt.

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