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Ethik – Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen schulischen Religionsunterricht besuchen

Mit Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020, BGBl. I Nr. 133/2020, wurde das Schul-Organisations-Gesetz geändert und in der Sekundarstufe II Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt, die keinen Religionsunterricht besuchen. Damit wurde ein langjähriger Schulversuch in den Regelbetrieb übergeführt und ein zusätzliches Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler geschaffen, die keinem religiösem Bekenntnis angehören oder sich vom Religionsunterricht abmelden.

Mit Rundschreiben 5/2021 sind Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht veröffentlicht.

Ziele des Ethikunterrichtes

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf selbständiges begründetes Argumentieren und Reflektieren in Fragen der Ethik und Moral ab und  soll Schülerinnen und Schüler zu  gelingender Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern soll der Ethikunterricht einen Beitrag zur individuellen Persönlichkeitsentwicklung leisten. Hierbei soll die Bereitschaft gestärkt werden, Verantwortung für das eigene Leben und das Zusammenleben mit anderen in sozialen, ökologischen, ökonomischen, politischen und kulturellen Verhältnissen zu übernehmen. Der Ethikunterricht bestärkt die Schülerinnen und Schüler, eigene Krisenerfahrungen aufzugreifen und sich im autonomen Handeln als selbstwirksam zu erfahren. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Ethikunterricht auch maturieren können.

Schulversuch Ethik

Die seit mehr als 20 Jahren bestehenden Schulversuche in der Sekundarstufe II (allgemeinbildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen) laufen parallel zur Ausrollung des Ethikunterrichtes aus.

Ausrollung von Ethik in der Sekundarstufe II

Die Ausrollung erfolgte beginnend mit Schuljahr 2021/22 in den Allgemeinbildenden höheren Schulen und Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen der Sekundarstufe II, inklusive aller Sonderformen, Kollegs, Abendschulen für Berufstätige und so weiter. Die Lehrpläne (BGBl. II Nr. 250/2021) werden innerhalb der jeweiligen Schulform aufsteigend umgesetzt, dies verlangt aber zum Beispiel bei Kollegs oder bei Schulen für Berufstätige nicht, dass davor in der Sekundarstufe II Ethik oder Religion aufsteigend absolviert und daher Ethik erst später umgesetzt werden müsste. Gemäß SchOG (BGBl. I Nr. 133/2020) ist daher auch in diesem Schulformen seit Beginn des Schuljahres 2021/22 Ethik als Pflichtgegenstand anzubieten.

Lehrplanarbeit

Für den Pflichtgegenstand Ethik in der Sekundarstufe II wurden die Lehrpläne  am 7. Juni 2021 verordnet  (BGBl. II Nr. 250/2021).

In diese Lehrpläne sind aktuelle Anforderungen sowie die vielfältigen Erfahrungen aus den Schulversuchen eingeflossen. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind Psychologie, Soziologie, Religionswissenschaft, Theologien von Religionen, aber auch Geschichte, Rechtswissenschaft, Biologie, Wirtschaftswissenschaft, Politologie, und anderes mehr.

Parallel dazu wurden ethische Grundlagen in den Lehrplänen des Religionsunterrichtes in der Sekundarstufe II verankert, die unter folgendem Link abgerufen werden können:

Ethische Grundfragen in den Lehrplänen des Religionsunterrichts in der Sekundarstufe II - Handreichungen

Ausbildung und Lehramtsstudium

Mit Ethik als Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe II, in dem in höheren Schulen auch die Matura abgelegt werden kann, ist ein universitäres Lehramtsstudium unabdingbar. Mit Beginn des Studienjahres 2021/22 wird an folgenden Universitäten das Lehramtsstudium Ethik angeboten: Wien, Innsbruck, Graz, Salzburg, Klagenfurt, Katholische Privat-Universität Linz. Für die ersten Bedarfsjahre wurde an Pädagogischen Hochschulen, Universitäten und der KPH Wien/Krems bis zur Implementierung des Lehramtsstudiums im Rahmen eines Hochschullehrganges Ethik (60 ECTS-Punkte) ausgebildet. 

Masterstudienlehrgänge

Die Universitäten Wien und Graz bieten Masterstudienlehrgänge Ethik an (120 ECTS-Punkte). Für eine Unterrichtstätigkeit ist jedoch zusätzlich eine bestehende Lehrbefugnis für die Sekundarstufe II oder eine Quereinstiegszertifizierung im Rahmen von klassejob.at Voraussetzung.

Anrechnungen und Quereinstieg (klassejob.at)

Für etliche inhaltsverwandte universitäre Lehrbefugnisse (zum Beispiel Philosophie und Psychologie; Theologie, Religionspädagogik) sind Anrechnungsanträge an die jeweilige Universität, an der die Ausbildung absolviert wird, zu stellen. Bereits in der Vergangenheit erworbene Lehrbefugnisse für Ethik müssen nicht erneuert oder ergänzt werden und behalten die Gültigkeit.

Für Absolventinnen und Absolventen inhaltsverwandter universitärer Abschlüsse, die als Quereinsteigende in den Lehrberuf wechseln möchten, benötigen eine Quereinstiegszertifizierung . Über einen solchen Zertifizierungsprozess gibt die Website klassejob.at ausführliche Hinweise.

Links

Kontakt

MinR Mag. Manfred Wirtitsch
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiter der Abteilung für Grundsatzangelegenheiten und überfachliche Kompetenzen, Schulpartnerschaft, ganztägige Schulformen
Minoritenplatz 5
1010 Wien
T +43 1 53120-2540
manfred.wirtitsch@bmbwf.gv.at