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Lehrpläne der Allgemeinbildenden höheren Schulen

Die tagesaktuelle Fassung des Lehrplans für allgemeinbildende höhere Schulen können Sie über das Rechtsinformationssystem (RIS) abrufen: AHS-Lehrplan

Die neuen Lehrpläne für die AHS-Unterstufe wurden mit BGBl. II Nr. 1/2023 kundgemacht. Sie treten mit dem Schuljahr 2023/24 aufsteigend mit der 5. Schulstufe in Kraft. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Pädagogik-Pakets.

Aufbau der Lehrpläne

Die Lehrpläne der AHS gliedern sich in unterschiedliche Teile und umfassen:

  • das allgemeine Bildungsziel
  • die allgemeinen didaktischen Grundsätze (zum Beispiel die allgemeinen Bestimmungen zu Förderunterricht oder zur Leistungsbeurteilung)
  • Erläuterungen zur Schul- und Unterrichtsplanung (hier finden sich Aussagen zur Anzahl der Schularbeiten, zu den schulautonomen Lehrplanbestimmungen et cetera)
  • die autonomen und subsidiären („nichtautonomen“) Stundentafeln für die einzelnen Schulformen
  • die Lehrpläne für den Religionsunterricht. Diese werden von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung verlautbart.
  • die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände. In diesen wird die Bildungs- und Lehraufgabe des Unterrichtsgegenstandes beschrieben, ebenso wie die Kompetenzen (Anwendungsbereiche/Lehrstoff), die in den einzelnen Schulstufen (bzw. ab der 10. Schulstufe Semestern) vermittelt werden.